Hilfen für Familien in Not aus der Landesstiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz"

Volltext

Es gibt besondere Notsituationen, in denen die allgemein zur Verfügung stehenden Hilfen nicht ausreichen. In solchen Fällen kann die Landesstiftung „Familie in Not“ weiterhelfen. Mit ihren Mitteln kann sie besonders Alleinerziehenden, jungen Familien und kinderreichen Familien in Notlagen schnell und unbürokratisch eine finanzielle Hilfe ermöglichen.

Verfahrensablauf

Der Bedarf wird individuell von der Beratungsstelle vor Ort ermittelt. Einzelfallgerecht wird dann in einem unabhängigen Vergabeausschuss möglichst großzügig und bedarfsgerecht der Hilfebetrag festgesetzt.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich bei einer familiären Notlage an Schwangerschafts- und Sozialberatungsstellen sowie das örtlich zuständige Jugend- oder Sozialamt bzw. eine Schuldnerberatungsstelle. Ihr Antrag wird von dort aus an den Vergabeausschuss der Stiftung weitergeleitet.

Zuständige Stelle

Für die Antragstellung sind Schwangerschafts- und Sozialberatungsstellen sowie das örtlich zuständige Jugend- oder Sozialamt bzw. eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe zuständig.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die erforderliche Hilfe von anderen Leistungsträgern nicht gegeben werden kann oder dass diese Hilfe nicht ausreicht. Das heißt, dass eine Unterstützung durch die Landesstiftung erst in Betracht kommt, wenn alle anderen vorrangigen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Es ist somit immer eine Einzelfallprüfung notwendig, die unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Gesamtsituation Rechnung tragen soll.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, aus denen die finanzielle Situation ersichtlich ist (laufende monatliche Einkünfte und regelmäßigen monatlichen Belastungen)

Kosten

Keine.

Frist

Die Anträge an die Landesstiftung Rheinland-Pfalz sind nicht fristgebunden.

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Familienministeriums Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus sind Einzelheiten der Broschüre „Ratgeber Familie“, die ebenfalls auf der Homepage des Familienministeriums eingestellt ist, zu entnehmen .

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 31.07.2018
Fachlich freigegeben durch:

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