Ablauf des Asylverfahrens

Personen, die in Deutschland Asyl beantragen (Asylbewerberinnen und Asylbewerber), durchlaufen ein Anerkennungsverfahren, das im Asylgesetz geregelt ist. Vom Zeitpunkt der Asylantragstellung bis zum Abschluss des Verfahrens werden mehrere Schritte durchlaufen. Für die Durchführung aller Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.

Der genaue Ablauf des Asylverfahrens wird auf der Internetseite des BAMFausführlich und verständlich erläutert. Weitere Informationen sowie die Beschreibung des Ablaufs des Asylverfahrens finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Relevante rechtliche Grundlagen im Bereich Asyl finden Sie unter folgenden Links: