Schulbuchausleihe
Die Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen möglich. Die Teilnahme daran ist freiwillig.
Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften (wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte) auf Antrag kostenfrei (Lernmittelfreiheit - kostenlose Ausleihe). Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (Ausleihe gegen Gebühr).
Bitte beachten Sie immer die aktuellen Meldungen zu den jeweiligen Fristen! Die Anträge sind unter Antrag/Merkblätter Lernmittelfreiheit abrufbar.
Für Fragen steht Frau Jagnecki-Flieger, Telefon 06321/855-1288 oder schule@neustadt.eu, gern zur Verfügung.
Lermittelfreiheit - kostenlose Ausleihe
Zur Gewährung von Lernmittelfreiheit sind die Anträge für jedes Schuljahr und für jede/n teilnehmende/n Schülerin/Schüler neu zu stellen. Die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe ist bei Unterschreitung der Einkommensgrenze möglich.
Die Einkommensgrenzen (Bruttojahreseinkommen pro Haushalt) sind in entsprechenden Landesverordnungen geregelt:
| Anzahl der Kinder | Schüler/in lebt im Haushalt der Eltern* | Schüler/in lebt im Haushalt eines Elternteils |
| 1 Kind | 26.500,00 € | 22.750,00 € |
| 2 Kinder | 30.250,00 € | 26.500,00 € |
| 3 Kinder | 34.000,00 € | 30.250,00 € |
| 4 Kinder | 37.750,00 € | 34.000,00 € |
| jedes weitere Kind | + 3.750,00 € | + 3.750,00 € |
*oder eines Elternteils, der mir mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenlebt (eheähnliche oder partnerschaftsähnliche Gemeinschaft)
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid und bekommen nach den Ferien die benötigten Lernmittel. Sie brauchen dann nur noch die Bücher und Arbeitshefte abholen.
Anträge auf Lernmittelfreiheit verteilen die Schulen oder sind online erhältlich. Sie müssen bis spätestens 15. März eines jeden Jahres beim Schulträger eingegangen sein. Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Infos zur unentgeltlichen Ausleihe erhalten Sie über das LMF-Portal. Sollte Ihr Antrag auf kostenlose Lernmittel abgelehnt werden, können Sie an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen.
Ausleihe gegen Gebühr
Eltern, deren Einkommen die Einkommensgrenzen überschreitet, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausleihen.
Für eine Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe haben sich die Sorgeberechtigten beziehungsweise die volljährigen Schülerinnen und Schüler ebenfalls für jedes Schuljahr neu im Internet über das LMF-Portal zu registrieren. Der Anmeldezeitraum wird vom zuständigen Ministerium jährlich neu festgesetzt und ist einzuhalten.
Den für die Bestellung notwendigen Freischaltcode erhalten die Schülerinnen und Schüler mit einem Elternbrief in der Schule ausgehändigt. Besteht keine Möglichkeit, die Bestellung im Internet selbst vorzunehmen, ist hierbei die Abteilung Schule und Sport gerne behilflich.
Die Durchführung der Rücknahme der Schulbücher vor den Sommerferien sowie die Ausgabe der neuen Schulbuchpakete zum Schuljahresbeginn wird in der Außenstelle Schulbuchausleihe durchgeführt. Die genauen Rück- und Ausgabetermine werden rechtzeitig über die Schulen und die Presse bekannt gegeben.
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Außenstelle Schulbuchausleihe: Detailseite
Chemnitzer Straße 33
Eingang rechts neben Mediamarkt
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Herr Malte Müller: Detailseite
Friedrichstraße 1
Aufgang A, Zimmer 103
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Herr Stefan Deutsch: Detailseite
Friedrichstraße 1
Aufgang A, Zimmer 106
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Frau Anja Heim: Detailseite
Friedrichstraße 1
Aufgang A, Zimmer 106
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Frau Sabine Jagnecki-Flieger: Detailseite
Friedrichstraße 1
Aufgang A, Zimmer 103
67433 Neustadt an der Weinstraße