Baumfällanzeige

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, sollten Sie dies im Vorfeld bei der Unteren Naturschutzbehörde anzeigen. Das ist kostenlos möglich und gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Fällung naturschutzrechtlich, baurechtlich und artenschutzrechtlich geprüft wird. Bitte beachten Sie, dass regelmäßig naturschutzrechtliche Bedenken bestehen bei Fällungen in der Brutzeit (März-September), beim Fällen besonders dicker Bäume (ab 40cm Durchmesser, was meist gleichbedeutend ist mit einem Alter > 60 Jahren) oder Bäumen mit Nestern oder Fledermaushöhlen.

Merkblatt Baumfällanzeige

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Autor: Umweltabteilung