KIPKI-Bürgerförderung
Förderprogramm für Neustadter Bürgerinnen & Bürger für Klimaschutz & Klimaanpassung (2024 - 2026)
Jetzt die Richtlinie zur KIPKI-Bürgerförderung herunterladen und Förderantrag stellen:
Download: Die Richtlinie für das Förderfenster 2026 können Sie hier herunterladen.
Antragstellung: Hier klicken zum Online-Antragsformular 2026
Evaluierung 2025: Bericht zur Evaluierung 2025
Evaluierung 2024: Bericht zur Evaluierung 2024
In der überarbeiteten Richtlinie 2026 zur KIPKI-Bürgerförderung finden Sie neben den förderfähigen Maßnahmen auch die jeweiligen Bedingungen und Nachweise, sowie die jeweilige Förderhöhe. Des Weiteren finden sich Informationen zum genauen Ablauf der Antragstellung, Prüfung, Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse sowie weitere Formalien.
Download der Richtlinie 2026: Richtlinie zur KIPKI-Bürgerförderung
Zur Förderung privater Maßnahmen für den Klimaschutz und die Anpassung an das sich ändernde Klima stehen ab dem Frühjahr 2024 in Neustadt an der Weinstraße 536.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem "Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz. Die Stadt erhält aus diesem Topf 2,34 Millionen Euro. Sie wird damit zahlreiche Maßnahmen für den Klimaschutz sowie für die Bewältigung der Folgen des Klimawandels (Klimaanpassung) vorantreiben. Da jedoch nicht nur kommunale Projekte zählen, sondern auch private Initiativen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen, soll auch das bürgerliche Engagement für das Klima gefördert werden.
Mit der KIPKI-Bürgerförderung sollen 450.000 Euro für Klimaschutz- und 86.000 Euro für Klimaanpassungsmaßnahmen bis Herbst 2026 ausgeschüttet werden. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Mobilität, Sanieren und Bauen, Heizenergie sparen, Erneuerbare Energien und Klimaanpassung. Enthalten sind unter anderem folgende Maßnahmen:
- Anschaffung eines Lastenrads
- Sanierung von Fenstern und Türen
- Gebäudedämmung
- Errichtung eines Zukunftshauses
- Sanierung vorhandener Heiztechnik
- Brauchwasserwärmepumpe
- Balkon-PV-Module mit Speicher
- Flächenentsiegelung
- Zisterne
- Fassaden- und Dachbegrünung
Die KIPKI-Bürgerförderung wurde durch das Land Rheinland-Pfalz bewilligt.
Fördermittel können in der Regel direkt nach der Umsetzung der Maßnahme beantragt werden. Zudem können Anträge für bereits umgesetzte Maßnahmen bis zu 6 Monate rückwirkend eingereicht werden.
Die Fördermittel für das Jahr 2026 sind begrenzt. Idealerweise reichen Sie Ihren Antrag daher vollständig ein, inklusive aller erforderlichen Nachweise. Die Abschlussrechnung muss bereits bei Einreichung des Antrags vorliegen. Weitere Nachweise können gegebenenfalls per E-Mail nachgereicht werden. Nur Anträge, die vollständig vorliegen, können gefördert werden. Sind die Fördermittel erschöpft, werden sämtliche noch unvollständigen Anträge sowie ab diesem Zeitpunkt eingereichte vollständige Anträge automatisch abgelehnt.
Wir freuen uns sehr auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, denn wir alle können unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten und damit auch die Lebensqualität für alle Neustadter Bürgerinnen und Bürger verbessern.
Kontakt
KIPKI-Bürgerförderung
Festplatzstraße 8
67433 Neustadt an der Weinstraße
06321 855-1796
kipki-buergerfoerderung@neustadt.eu