Öffentliche Zustellung an die Rechtsnachfolger von Herrn Volker Mattern

Amtsblatt Nr. 13-2026 vom 02.04.2026

Öffentliche Zustellung

Die Rechtsnachfolger von Herrn Volker Mattern, letzte bekannte Anschrift: Blöckenstraße 27, 67434 Neustadt an der Weinstraße, verstorben am 20.01.2023, sind derzeit nicht ermittelbar. Sie werden darüber benachrichtigt, dass das nachfolgend aufgeführte Dokument

• GewStB 2022 vom 23.03.2026, FAD 11490-2

hiermit öffentlich zugestellt wird und bei der Abteilung Steuern, Hindenburgstr. 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen und in Empfang genommen werden kann.

Gemäß § 122 der Abgabenordnung i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass hierdurch Fristen (z.B. Widerspruchsfrist nach § 70 Verwaltungsgerichtordnung -VwGO-) in Gang gesetzt werden können nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

gez.

Marc Weigel

Oberbürgermeister

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