Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes am 21.04.2026

Amtsblatt Nr. 10-2026 vom 12.03.2026

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz

Abteilung Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung

Aktenzeichen: 41256-HA10.2.

Flurbereinigung Kirrweiler VII

Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes

Hinweis: Eine Pflicht zur Teilnahme an u.a. Terminen besteht nicht.

I. Bekanntgabetermin

Im Flurbereinigungsverfahren Kirrweiler VII Landkreis Südliche Weinstraße wird den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung,

am Montag, dem 20.04.2026

vormittags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

nachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

im Foyer des Dorfgemeinschaftshauses Edelhof, Kirchstraße 20, 67489 Kirrweiler bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (im folgenden kurz „DLR“ genannt) werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.

Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Vertreter zu.

II. Anhörungstermin

Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf

Dienstag, den 21.04.2026, vormittags um 09.00 Uhr

ebenfalls im Foyer des Dorfgemeinschaftshauses Edelhof,

Kirchstraße 20, 67489 Kirrweiler

Die Beteiligten werden hiermit geladen als

1) Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,

2) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,

3) Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet wegen der Neuvermarkung der Grenzen gemäß § 56 FlurbG

Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nach dem Anhörungstermin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche werden in eine Niederschrift aufgenommen.

Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen vor dem Anhörungstermin sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.

Beteiligte, die keine Widersprüche beabsichtigen, brauchen die Anhörung nicht wahrzunehmen.

Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.

Vollmachtsvordrucke können beim DLR angefordert werden.
Die Vollmachtsvordrucke stehen auch im Internet unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/41256 unter Nr. 10 Formulare und Merkblätter zum Download bereit.

Der Vollmachtgeber muss seine Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (z.B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 108 FlurbG und § 6 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz in seiner derzeit gültigen Fassung kosten- und gebührenfrei.

Im Auftrag

gez. Knut Bauer

(Abteilungsleiter)

Ansprechpartner für das Verfahren:

Projektleitung Claudia Merkel Tel. 06321/671-1101

Sachgebietsleitung Planung Markus Blankart Tel. 06321/671-1164

und Vermessung

Sachgebietsleitung Verwaltung Bianka Litzel Tel. 06321/671-1107

Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren sind im Internet unter „www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/DLR-Rheinpfalz/V41256“ zu finden.

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