Öffentliche Bekanntmachung über die Aufhebung der Zweckvereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle vom 20.08.2020

Amtsblatt Nr. 12-2026 vom 26.03.2026

Aufhebung der Zweckvereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle vom 20.08.2020

Die Zweckvereinbarung zwischen den Städten Frankenthal, Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Neustadt an der Weinstraße und dem Rhein-Pfalz-Kreis über die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle vom 20.08.2020 wird aufgehoben und tritt an dem Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung der Zweckvereinbarung durch die kommunalen Beteiligten - dem 27.03.2026 - außer Kraft.

Die Zweckvereinbarung vom 20.08.2020 kann bei Bedarf in den Diensträumen der Städte Frankenthal, Speyer, Ludwigshafen und Neustadt an der Weinstraße sowie im Kreishaus der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis in Augenschein genommen werden.

Alle Meldungen des Amtblatts Amtsblatt als Newsletter bestellen