Grundstücks-Entwässerung
Wir unterstützen Sie bei der sicheren Ableitung von Abwasser von Ihrem Grundstück
Wer ein Haus baut oder umbaut, muss sich auch um die Entwässerung seines Grundstücks kümmern. Denn das Abwasser muss zuverlässig und entsprechend der geltenden Vorschriften entsorgt werden.
Wenn auf Ihrem Grundstück Schmutzwasser anfällt und für Ihr Grundstück ein öffentlicher Schmutzwasser- oder Mischwasserkanal vorgehalten wird, sind Sie verpflichtet, Ihr Grundstück daran anzuschließen.
Regenwasser soll nicht in die Kanalisation geleitet werden, sofern es auf Ihrem Grundstück versickern, genutzt oder auf andere Weise, bspw. durch Einleitung in einen Bach, ohne Beeinträchtigung Dritter beseitigt werden kann. Dies kommt nicht nur dem Grundwasser zugute, sondern verringert auch den Reinigungsaufwand auf der Kläranlage erheblich.
Ob Bauherr, Architekt oder Fachplaner: Der ESN ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um die sichere und regelkonforme Ableitung von Schmutz- und Regenwasser in den öffentlichen Kanal geht. Auch bei Fragen zur Sanierung bestehender Anlagen oder zum Schutz vor Rückstau beraten wir Sie gerne. Darüber hinaus informieren wir Sie gerne über den Umgang mit Regenwasser - sei es Rückhaltung, Versickerung oder Einleitung in ein nahegelegenes Gewässer.
Was gehört zur Grundstücksentwässerung?
Zur Grundstücksentwässerung zählen alle Einrichtungen, die das Abwasser auf Ihrem Grundstück sammeln, vorbehandeln und ableiten. Normalerweise endet die Grundstücksentwässerung am Übergabeschacht (in der Regel an der Grundstücksgrenze); von dort geht das Abwasser weiter über die öffentliche Anschlussleitung zum städtischen Kanal.
Zur Grundstücksentwässerung gehören zum Beispiel:
- Hausanschlussleitungen
- Kontroll- und Revisionsschächte
- Fettabscheider, Leichtflüssigkeitsabscheider
- Rückstausicherungen
- Fallrohre
- Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Regenwasser
Damit alles ordnungsgemäß funktioniert und keine Schäden entstehen, ist eine fachgerechte Planung, Ausführung und Kontrolle zwingend erforderlich. Wir prüfen und genehmigen Ihren eingereichten Entwässerungsantrag, begleiten die Umsetzung und führen die Abnahme durch.
Nicht unser Bereich, aber gut zu wissen:
Für die Betriebssicherheit der Entwässerungsanlagen im Gebäude sind wir nicht originär zuständig. Hier können wir nur unterstützend für die Bauordnung tätig werden.
Entwässerungsantrag
Jede Änderung oder Neubau von Grundstücksentwässerungsanlagen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den ESN.
Denken Sie daran, dass dazu auch ein Bauantrag erforderlich sein kann!
Wie erhalte ich meine Entwässerungsgenehmigung?
Beim ESN erhalten Sie das Formular "Entwässerungsantrag". Dieses reichen Sie vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen beim ESN zur Genehmigung ein. Sie müssen den Antrag mindestens einen Monat vor der geplanten Baumaßnahme einreichen.
Welche Unterlagen muss ich beifügen?
Grundsätzlich sind dem vollständig ausgefüllten Entwässerungsantrag Planunterlagen in dreifacher Ausfertigung beizulegen, welche von einem planvorlageberechtigtem Entwurfs-/Planverfasser erstellt sind.
Folgende Planunterlagen sind unter anderem beizufügen:
- Übersichtslageplan
- Lageplan
- Flächenbilanz des Grundstücks
- Sämtliche Geschossgrundrisse
- Schnitt oder Strangschema
- Eine Beschreibung der auf dem Grundstück geplanten Anlagen
Die genauen Erläuterungen der erforderlichen Planunterlagen können Sie bzw. Ihr Planer dem Formular entnehmen.
Was muss ich sonst noch beachten?
Alle Antragsunterlagen sind vom Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerin, Bauherrn/Bauherrin und Planverfasser/Planverfasserin zu unterschreiben.
In Ihrem eigenen Interesse versuchen wir, eine schnelle und reibungslose Bearbeitung des Antrages sicherzustellen. Aus diesem Grund sollten Sie uns den Antrag nur vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Unterlagen vorlegen. Unvollständige Anträge müssen wir leider zurückgeben und bedeuten eine zeitliche Verzögerung mit zusätzlichem Arbeitsaufwand.
Rechtliche Grundlagen
- Allgemeine Entwässerungssatzung der Stadt Neustadt an der Weinstraße (AllgE)
Dokumente
Rückstauschutz
Wie entsteht ein Rückstau aus dem Kanalnetz?
Die öffentlichen Misch- und Regenwasserkanäle der Stadt Neustadt an der Weinstraße werden nach einem bestimmten, vorgeschriebenen Regenereignis bemessen. Kommt es allerdings zu außergewöhnlich starken Niederschlägen, wie zum Beispiel bei einem wolkenbruchartigen Gewitter, wird die Aufnahmekapazität des Straßenkanals überschritten. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es nicht möglich die Kanalisation für solche Regenereignisse auszulegen. Der Wasserstand steigt dann bis an die Straßenoberkante an und läuft über die Straßenoberfläche ab. Somit muss mit einem Rückstau bis in die Anschlusskanäle und als Folge davon in die Grundstücksentwässerungsanlage gerechnet werden.
Wann wird ein Rückstauschutz erforderlich?
Das Abwasser steigt nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhre parallel zum Straßenkanal auch in den privaten Entwässerungsleitungen bis auf das Niveau der Straßenoberkante. Dieses Niveau ist die Rückstauebene. Befinden sich nun Entwässerungseinrichtungen, wie zum Beispiel Bodenabläufe, Waschbecken, Waschmaschinen usw. unterhalb dieser Rückstauebene, wird ein Rückstauschutz erforderlich. Ansonsten tritt an diesen Entwässerungseinrichtungen das Abwasser aus und überflutet die Räume mit Abwasser bis auf Straßenniveau.
Welche Gefahr besteht bei einem Rückstau?
Die mit Rückstau verbundenen Überflutungen gefährden Menschen, soweit sie sich in diesen Räumen aufhalten, verursachen seuchenhygienische Gefahren und wirtschaftliche Schäden an Einrichtungen und Gebäuden.
Welche Möglichkeiten zum Schutz vor Rückstau gibt es?
Grundsätzlich sollte genau geprüft werden, auf welche Entwässerungsgegenstände unter der Rückstauebene verzichtet werden kann. Eine Rückstausicherung in Form einer Abwasserhebeanlage fördert das Abwasser mittels einer Pumpe über die Rückstauebene hinweg und entwässert dann im Freigefälle in den öffentlichen Kanal. Diese Einrichtung bietet die größtmögliche Sicherheit gegen Rückstau. In Ausnahmefällen dürfen auch Rückstauverschlüsse zum Einsatz kommen. Hier bietet die Industrie eine Reihe von verschiedenen Modellen an. Es dürfen allerdings nur nach DIN zugelassene Rückstauverschlüsse eingebaut werden. Rückstauverschlüsse dürfen niemals als zentrale Absicherung eingesetzt werden. Das heißt, es dürfen sich keine Entwässerungsgegenstände oberhalb der Rückstauebene befinden, welche mit einer Rückstausicherung abgesperrt werden. Im Rückstaufall, also bei geschlossener Rückstausicherung, könnte dann das Abwasser nicht mehr abfließen und es käme zu einer Überflutung im Gebäude.
Welchen Schutz gibt es vor Überflutung durch Oberflächenwasser
Geländetiefpunkte sind anfällig gegen Überflutung durch nicht ablaufendes Oberflächenwasser. Die Erhöhung von Lichtschächten sowie eine zusätzliche Stufe vor Kellertreppen oder geländegleichen Hauseingängen schützen mit einfachen Mitteln tieferliegende Räume.
Aus DIN EN 12056-1 und 12056-4
- Grundsätzlich ist das Abwasser mittels automatisch arbeitender Abwasserhebeanlage rückstaufrei mit fester Rohrverbindung in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten.
- abweichend davon darf bei Vorhandensein von ausreichendem Gefälle zum Abwasserkanal und für Räume untergeordneter Nutzung
- Schmutzwasser aus Klosett- oder Urinalanlagen (fäkalienhaltiges Abwasser) über Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1 Typ 3 mit Kennzeichnung F abgeleitet werden, wenn der Benutzerkreis der Anlage klein ist (wie z. B. bei Einfamilienhäusern, auch mit Einliegerwohnung) und den Benutzern im Falle des Rückstaues ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht.
- Schmutzwasser ohne Anteile aus Klosett- und Urinalanlagen (fäkalienfreies Abwasser) über Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1 Typ 2 abgeleitet werden, wenn bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstellen verzichtet werden kann.
Anmerkung
Diese Information kann Ihnen nicht alle technischen Einzelheiten zum Schutz vor Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation vermitteln. Die DIN 1986-100 sowie die DIN EN 12056-4 enthalten die technischen Bestimmungen über den Schutz vor Rückstau. Vor der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen sollten Sie sich von einem Fachmann/Fachfrau, zum Beispiel Ihrem Architekten/Architektin, Fachingenieur/Fachingenieurin oder Sanitärinstallateur/Sanitärinstallateurin, beraten lassen.
Alle Veränderungen an der Grundstücksentwässerungseinrichtung bedürfen der vorhergehenden Genehmigung des ESN.
Zitierte Normen:
DIN 1986-100
DIN EN 12056-1
DIN EN 12056-4
Dokumente
Abwassergruben – wichtige Informationen für Grundstücke ohne Kanalanschluss
Grundsätzlich sind bebaute Grundstücke an die öffentliche Kanalisation anzuschließen.
Es gibt allerdings bebaute Grundstücke in Neustadt an der Weinstraße, die aus verschiedenen Gründen nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden können. Sofern auf diesen Grundstücken Schmutzwasser anfällt, müssen die Eigentümer/Eigentümerinnen eine geschlossene Abwassergrube bereithalten. Dabei handelt es sich um einen dicht verschlossenen Behälter, in dem das Abwasser sicher gesammelt und zur Abholung bereitgestellt wird.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, sofern Sie eine neue Abwassergrube errichten oder an der vorhandenen Grube Änderungen vornehmen möchten. Gemeinsam können wir klären, auf welche Kriterien zu achten ist, damit die Grube genehmigt und in Betrieb genommen oder weiterhin betrieben werden kann.
Wichtige Hinweise zu Abwassergruben:
Die Abwassergruben müssen wasserdicht, standsicher und dauerhaft korrosionsbeständig sein.
Es ist in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle fünf Jahre, die Dichtheit der Abwassergrube durch einen unabhängigen Sachverständigen/Sachverständige oder eine qualifizierte Fachfirma überprüfen lassen. Die Dichtheitsprüfung ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen, insbesondere nach DIN EN 1610, DIN 1986-30 und DIN 4261-1, durchzuführen.
Das Abwasser in der Grube muss regelmäßig abgefahren werden, mindestens einmal pro Halbjahr. Die Entleerung hat rechtzeitig zu erfolgen, spätestens dann, wenn nur noch 50 cm bis zum Zulauf freibleiben. Bitte vereinbaren sie rechtzeitig einen Termin für die Entleerung.
Die Abfuhr des Grubenabwassers darf ausschließlich die vom ESN beauftragte Firma UFO Rohrreinigungsdienst GmbH aus Mannheim, Tel. 0621/744545 durchführen. Die Kosten für die Abfuhr betragen derzeit 12,50 € / m³ einschl. Anfahrt. Die Abgabenerhebung erfolgt durch den ESN.
Warum ist das wichtig?
Eine regelmäßige Wartung und Dichtheitsprüfung schützt Sie und Ihr Grundstück vor Auslaufen des Schmutzwassers und damit vor gesundheitsgefährdenden Zuständen. Eine Gefährdung der empfindlichen Tier- und Pflanzenwelt kann somit erheblich reduziert werden.
Bitte wenden Sie sich an uns bei Fragen oder für Informationen.
Zwischenzähler (Gartenwasserzähler)
Zwischenzähler können die Abwassergebühr senken.
Was versteht man unter einem Zwischenzähler?
Ein Zwischenzähler erfasst die Wassermenge, die aus dem Frischwassernetz entnommen wird und nicht dem Abwasserkanal zugeführt wird, wie zum Beispiel bei der Bewässerung des Gartens.
Lohnt sich für Sie der Einbau eines Zwischenzählers?
Wenn Sie viel Wasser für die Gartenbewässerung benötigen, könnte sich der Einbau eines Zwischenzählers lohnen.
Ihre Abwassergebühren errechnen sich pauschal von Ihrem Frischwasserbezug. 90% der Frischwassermenge werden als Abwassermenge angenommen und in Rechnung gestellt. Es wird also davon ausgegangen, dass Sie 10% des Frischwassers nicht als Abwasser in den Kanal leiten. Sollte die Wassermenge, die Sie für die Gartenbewässerung benötigen, die pauschale Absetzung von 10% übersteigen, kann sich der Einbau eines Zwischenzählers lohnen.
Allerdings müssen Sie noch die Kosten für die Beschaffung und den Einbau berücksichtigen.
Welche Kosten fallen an?
Die Kosten für die Beschaffung und den Einbau des Zählers hat der Eigentümer bzw. Mieter zu tragen. Für die Anmeldung des Zwischenzählers wird keine Gebühr erhoben.
Welchen Zähler muss ich einbauen?
Es sind Hauswasserzähler für Kaltwasser einzubauen, die der Eichordnung entsprechen. Es können Zähler für waagerechten Einbau oder auch Steigrohrzähler verwendet werden. Der Einbau von Zapfhahnwasserzählern ist als Nachweis nicht zugelassen.
Was muss ich bei der Zählerwahl noch beachten?
Die Zwischenzähler müssen geeicht oder von einer staatlich anerkannten Prüfstelle beglaubigt sein. Eichung und Beglaubigung sind entsprechend dem Eichgesetz 6 Jahre gültig. Der Grundstückseigentümer ist für die Eichung/Beglaubigung des Wasserzählers verantwortlich und trägt auch die dabei entstehenden Kosten. Nach Ablauf der Eichung kann die gemessene Wassermenge bei der Gebührenabrechnung nicht mehr berücksichtigt werden.
Was muss ich sonst noch beachten?
Es darf keine Möglichkeit bestehen, dass das über den Zwischenzähler erfasste Trinkwasser in den Abwasserkanal geleitet werden kann.
Notwendige Unterlagen
- Antragsvordruck
Rechtliche Grundlagen
- Abwasserentgeltsatzung § 14
Dokumente
Antrag GartenwasserzählerKontakt
ESN - Abwasserbeseitigung: Detailseite
Talstraße 148
67434 Neustadt an der Weinstraße