FAQs ESN
1. Welche Abfälle kann ich auf dem Wertstoffhof abgeben?
Wir nehmen auf dem Wertstoffhof verschiedene Arten von Abfällen und Wertstoffen von Privatpersonen gebührenfrei an, wie Papier-, Glas- und Plastikverpackungen, Elektro- und Metallschrott, Kartonagen, Sperrabfall bis 200kg. Auch Gartenabfälle bis 500 Liter können Sie kostenfrei auf dem Wertstoffhof abgeben.
Weitere Abfälle wie beispielsweise Restabfall, Holz, Bauschutt und Altreifen werden ebenfalls auf dem Wertstoffhof angenommen, sind jedoch kostenpflichtig. Die Preise können Sie unserer Gebührenübersicht vom Wertstoffhof entnehmen.
Die Abfälle müssen richtig getrennt und in geeigneten Behältnissen angeliefert werden.
An Samstagen ist eine Terminbuchung für die Anlieferung erforderlich.
2. Kann ich Sperrabfall abholen lassen?
Die Abholung von Sperrabfall bis 4cbm kann ein Mal pro Jahr kostenfrei in Anspruch genommen werden. Auch die Abholung von Elektrogroßgeräten, bei denen die Kantenlänge größer als 50 cm ist, kann beantragt werden. Weitere Informationen wie auch die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren, finden Sie hier.
3. Wie werden Problemabfälle entsorgt?
Problemabfälle wie Altfarben und Lacke, Lösemittel, Verdünner, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Brems- und Kühlflüssigkeit, Spraydosen müssen separat entsorgt werden. Hierzu kommt vierteljährlich das Schadstoffmobil auf den Wertstoffhof.
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Batterien, Akkus, Autobatterien, Dispersionsfarben (Wandfarben), Altöl, Altfette, PU-Schaumdosen, Feuerlöscher können jederzeit während den Öffnungszeiten kostenfrei auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
4. Was passiert mit dem in Neustadt eingesammelten Abfall?
Der Abfall wird sortiert und möglichst umweltgerecht recycelt. Nicht verwertbare Abfälle werden ordnungsgemäß entsorgt, um Umweltbelastungen zu minimieren.
Die eingesammelten Bioabfälle werden ins Biomasse-Kompetenzzentrum (ZAK) nach Kaiserslautern gebracht und dort einer Vergärung zugeführt. Dabei entsteht Biogas, das zur Gewinnung von Strom und Wärme eingesetzt wird. Die Kompostierung stellt einen weiteren Schritt der Verwertung dar. Der erhaltene Kompost wird mit einem Gütesiegel versehen vermarktet. Siebüberläufe (größere Äste und Sträucher) werden in einem Biomasseheizkraftwerk, das sich am Standort befindet, thermisch verwertet.
Das Altpapier wird in Schifferstadt bei der Firma Jacob Becker nach Qualitäten sortiert und je nach Materialzusammensetzung in verschiedene Papierfabriken gebracht. Dort wird es aufbereitet und bei der Fertigung neuer Produkte eingesetzt. Papierfasern können bis zu 25 Mal wiederverwendet werden.
Die gesammelten Leichtverpackungen gelangen in spezielle Sortieranlagen, in denen Störstoffe entfernt und die verbleibenden Materialien nach Stoffgruppen getrennt werden. Auf diese Weise entstehen große Chargen einzelner Verpackungsarten wie Aluminium, Weißblech, Getränkekartons, Kunststoffflaschen, Folien oder Mischkunststoffe. Anschließend werden diese zu Aufbereitungsanlagen transportiert und dort entweder werkstofflich, rohstofflich oder energetisch verwertet.
Der Restabfall wird im Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen verbrannt; die entstehende Hitze wird genutzt, um Strom und Fernwärme zu gewinnen. Das zurückbleibende Material kommt in eine Verwertungsanlage und wird beispielsweise im Straßenbau eingesetzt.
Glasverpackungen werden in Recyclingbetrieben sortiert und in können in Glashütten immer wieder zur Herstellung von neuen Glasprodukten genutzt werden.
Die Grünabfälle werden zerkleinert und in einem offenen Rotteverfahren kompostiert, um Kompost zu gewinnen.
5. Wo erhalte ich Wertstoffsäcke?
Die Wertstoffsäcke sind im Verwaltungsgebäude des ESN, auf dem Wertstoffhof, bei den Stadtwerken, im Stadthaus am Marktplatz und im Bürgerbüro in der Hindenburgstraße, sowie bei den Ortsverwaltungen erhältlich. Die Liste mit sämtlichen Ausgabestellen inklusive deren Kontaktinformationen erhalten Sie hier.
6. Was ist die Windeltonne und wer kann sie beantragen?
Für Kleinkinder bis zum Alter von 30 Monaten (unter Vorlage der Geburtsurkunde) oder für Pflegebedürftige (nach Vorlage eines Attests) kann auf Antrag ein zusätzliches Restabfallvolumen für die Entsorgung von Einwegwindeln bzw. aufsaugendem Inkontinenzmaterial zur Verfügung gestellt werden. Sie erhalten in diesen Fällen das nächstgrößere Restabfallgefäß bis 180 Liter, jedoch mindestens ein Zusatzvolumen von 40 Litern. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
7. Gibt es eine Förderung für die Beschaffung von Mehrwegwindeln?
Auf schriftlichen Antrag kann eine einmalige Förderung in Höhe von 50% der Anschaffungskosten bis maximal 120€ gewährt werden. Der Antrag kann formlos per Mail an abfall@esn-nw.de gestellt werden. Die Kaufbelege und die Geburtsurkunde sind beizufügen.
8. Wie kann ich meine Abfalltonne vor Unbefugten schützen?
Falls Sie keine Möglichkeit haben Ihre Tonne an einem Ort abzustellen, an dem Unbefugte keinen Zutritt haben, können Sie den Einbau eines Mülltonnenschlosses beantragen, formlos unter Angabe der Mülltonnennummer. Für das Schloss wird eine Gebühr in Höhe von 1€ pro Monat und Tonne fällig. Es werden 2 Schlüssel zum Schloss ausgehändigt. Um die Tonne zu befüllen muss sie aufgeschlossen werden, für die Leerung ist dies nicht notwendig.
9. Kann ich als Eigenkompostierer eine Förderung erhalten?
Wer nachweist, dass er auf seinem Grundstück seine Bioabfälle kompostiert und eine Grünfläche von 50qm pro Person zur Verfügung steht, kann eine Bioabfalltonne mit einem reduzierten Volumen von 35 Litern beantragen. Die Gebühr der 35 Liter Tonne ist im Vergleich zur 40 Liter Tonne um etwa 33% ermäßigt
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
10. Muss ich einen Eigentumswechsel (z. B. Verkauf einer Immobilie) beim ESN anzeigen?
Ja, ein Eigentumswechsel und die damit verbundenen Änderungen sind dem ESN unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sowohl der bisherige als auch der neue Eigentümer sind verpflichtet, die Meldung innerhalb von 14 Tagen zu machen, damit die Entsorgung und Gebührenanmeldung korrekt erfolgen können. Die Meldung können Sie gerne auf dem Postweg oder per E-Mail an abgaben@esn-nw.de übersenden.
11. Was passiert bei defekten oder verloren gegangenen Mülltonnen?
Die bereitgestellten Erfassungsbehältnisse sind Eigentum des ESN und sorgsam zu behandeln. Reparaturen und Veränderungen dürfen nur durch den ESN oder beauftragte Unternehmen vorgenommen werden. Für Schäden haftet der Anschlusspflichtige, sofern diese durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verschulden entstanden sind.
Beschädigungen oder Verluste sind dem ESN unverzüglich schriftlich zu melden. Die Meldung kann per E-Mail an abfalltonnen@esn-nw.de oder telefonisch unter 06321 855 8444 erfolgen.
12. Was passiert, wenn die Mülltonne nicht ordnungsgemäß bereitgestellt wird?
Tonnen, die nicht rechtzeitig, nicht ordnungsgemäß oder nicht an den richtigen Aufstellplätzen bereitgestellt werden, können nicht entleert werden. Ebenso gilt das für Tonnen, die überfüllt sind oder deren Deckel nicht richtig geschlossen werden können. Es besteht kein Anspruch auf eine Nachleerung.
13. Die Mülltonne wurde ordnungsgemäß bereitgestellt, die Leerung ist jedoch nicht erfolgt. Was kann ich tun?
Falls Ihre Tonne rechtzeitig bereitgestellt wurde, bei der Leerung jedoch übersehen wurde, können Sie uns kontaktieren und eine Nachleerung beantragen.
14. Wie erfolgt die Müllabfuhr und wie oft werden die Tonnen geleert?
Die Leerung der Abfallbehälter erfolgt in der Regel 14-tägig. Für Restabfalltonnen mit größerem Volumen (240 l, 770 l, 1.100 l) ist auch wöchentliche Leerung oder 2 Leerungen pro Woche möglich. Bioabfallbehälter werden in den Sommermonaten wöchentlich geleert. Bei Grünschnitttonnen findet die Leerung ausschließlich in den Monaten März bis November statt; die Gebühr für die Grünschnitttonnen wird ebenfalls nur in dieser Zeit fällig.
15. Was kann ich tun, wenn ich mehr Restabfall als üblich produziere?
Für gelegentliche Mehrmengen an Restabfall können zusätzlich Einwegsäcke erworben werden. Diese sind bei den Ausgabestellen für Wertstoffsäcke für 4€ pro Stück erhältlich. Wenn dauerhaft mehr Müll anfällt, sollten größere Behälter beantragt werden.
16. Was kann ich tun, wenn in den Sommermonaten mehr Gartenabfälle anfallen?
Zu den Grünabfällen zählen Materialien aus dem Garten wie Rasenschnitt, Äste, Laub, Blumen – jedoch keine Bioabfälle aus der Küche. Grünabfälle können im eigenen Garten kompostiert werden, kleine Mengen können über die Biotonne entsorgt werden.
Grünabfälle bis 500 Litern können kostenfrei auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.
Ist Ihnen der Transport zur Grünabfallsammelstelle zu umständlich oder zu zeitaufwändig, bieten wir eine gegenüber der Biotonne kostengünstige Alternative: Die gebührenpflichtige Grünabfalltonne.
Diese stehen in 2 Größen zur Verfügung, 120 l - oder 240 l - Müllgroßbehälter, und werden in den Monaten März bis November generell 2-wöchentlich abgefahren. Der Entleerungstag ist in der Regel montags; nur bei Feiertagen verschiebt er sich auf dienstags. Die genauen Abfuhrtermine finden Sie in Ihrem Abfallkalender.
Die monatliche Gebühr, die nur in den Monaten März bis November fällig ist, beträgt für die 120 l - Grünabfalltonne 5 € und für die 240 l - Tonne 6 €.
Die Grünabfalltonne mussen Sie schriftlich beim ESN anmelden, auch per E-Mail möglich an abfalltonnen@esn-nw.de.
Es wird keine Anmeldegebühr fällig; lediglich bei der Abmeldung einer Grünabfalltonne fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15 € an.
17. Was gilt bei vorübergehenden Straßensperrungen und Baustellen für die Abfallentsorgung?
In solchen Fällen ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Abfallbehälter an die nächste befahrbare Straße (Rand der Baustelle) zu bringen, damit eine ordnungsgemäße Abfuhr möglich ist.
18. Welche Berechtigungen sind für die Nutzung der Abfall-App erforderlich?
Identität
Die Identität wird benötigt, um den Standort z.B. Musterstadt Ihrem Gerät zuzuweisen. Das ist Bestandteil des Google Cloud Messaging Nachrichten-Push-Dienstes. Wenn der Dienstleister MyMüll.de diese Berechtigung nicht einfordern würde, könnten wir nicht über Terminverschiebungen oder Jahreswechsel informieren. Es wird nur ausschließlich ein kryptischer Token ausgelesen, der keinen Aufschluss über Ihre eigentliche Identität gibt. Sie bleiben stets anonym.
Fotos / Medien / Dateien
Eine Offline-Nutzung der App ist nur möglich, wenn Dateien im System zwischengespeichert werden können. Es werden ausschließlich Termin- und Konfigurationsdaten der MyMüll.de geschrieben und abgefragt.
WLAN-Verbindungsinformationen
Hier wird die Konnektivität zum MyMüll.de-Server geprüft. Außerdem wird über diese Berechtigung Ihr Standort schneller gefunden, wenn Sie den nächsten Recyclinghof suchen. Ohne diese Berechtigung kann der aktuelle Standort nur schwer oder gar nicht gefunden werden, falls Sie sich in einem Raum ohne GPS-Verbindung aufhalten.
19. Ich erhalte keine Erinnerungen in der Abfall-App
Android
Um Akkulaufzeiten zu optimieren, schränken einige Hersteller die Anwendung von Apps bei Nicht-Nutzung ein. Dies kann sogar zur Deaktivierung der App führen. Während diese Beschränkungen die Akkulaufzeit verlängern sollen, gehen diese häufig zu Lasten der Funktionalität des Gerätes und des Komforts.
- Wird die Abfall-App nicht manuell vom Benutzer in die Ausnahme vom Akkumanager aufgenommen, kann es sein, dass Apps, die mehrere Tage nicht gestartet wurden, temporär deaktiviert werden. Die Folge ist, dass keine Nachrichten an den Benutzer gesendet werden können.
- Keine Sorge, unsere Abfall-App ist extrem energiesparend, verbraucht so gut wie keine Ressourcen und es laufen keine Hintergrundprozesse.
- In den meisten Fällen hilft es schon, den systemseitigen Akkumanager für die Abfall-App zu deaktivieren.
- Hierzu einfach in der App unter Einstellungen den Aktions-Button auswählen.
IOS
Seit iOS 11 sind Benachrichtigungen bei Apple werksseitig auf "temporär" eingestellt, sodass die Mitteilungs-Banner automatisch nach ein paar Sekunden wieder verschwinden und dadurch leicht übersehen werden. Benachrichtigungen müssen idealerweise auf "permanent" gesetzt werden.
Kontakt
Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt (ESN): Detailseite
Talstraße 148
67434 Neustadt an der Weinstraße