Mülltonnen an-, ab- oder ummelden? So funktioniert’s!
An- , Ab- und Ummeldungen von Mülltonnen sind schriftlich und formlos beim ESN zu beantragen - per Post, E-Mail oder Fax. Die Kontaktdaten finden Sie untenstehend. Bei Ab- und Ummeldungen müssen Sie auch die Tonnen-Nummer angeben. Auf der Seite der Mülltonne befindet sich ein Etikett mit einem Strichcode. Darüber steht die siebenstellige Tonnen-Nummer. In der Regel wird dann innerhalb von zwei Wochen eine Mülltonne aufgestellt, der Einsatz bzw. die Tonne getauscht oder die Tonne abgeholt.
Für Bio - und Restabfalltonnen wird dabei eine Bearbeitungsgebühr von 15 € pro Vorgang fällig. Auch bei der Um - und Abmeldung einer Papier - oder Grünabfalltonnen wird diese Gebühr fällig.
Eigenkompostierung
Eigenkompostierer verwerten einen Teil der Bioabfälle im eigenen Garten; allerdings sind nicht alle Bioabfälle dafür geeignet (z.B. Schalen von Zitrusfrüchten, fleischhaltige Essensreste, Knochen, Kleintierstreu aus pflanzlichem Material, kranke oder mit Schädlingen befallene Pflanzenteile, Samenstände und Wurzelunkräuter). Deshalb benötigen auch sie eine Biotonne.
Für Eigenkompostierer gilt aber ein reduziertes Mindestvolumen von 17,5 Liter pro Woche, d.h. wenn Sie einen Teil ihrer Bioabfälle im eigenen Garten kompostieren und ausreichend Grünfläche (50 qm pro Person) zum Verwenden des entstehenden Kompostes haben, benötigen Sie nur eine 35 l – Biotonne. Für Restabfall gilt unverändert ein Mindestvolumen von 40 Liter pro Woche.
Das Volumen der 35 l – Tonne ist gegenüber der 40 l – Tonne zwar nur etwas reduziert, aber die Gebühr wird um 33 % ermäßigt (48 €/a statt 72 €/a).
Die 35 l - Biotonne müssen Sie beim ESN schriftlich beantragen. Den Antrag dafür können Sie online einreichen: Gebührenermäßigung Eigenkompostierer.
Es gibt hier allerdings keine passende Nachbarschaftstonne, sodass nur die Nutzer der 35 l – Biotonne die Gebührenermäßigung erhalten.
Zusatzvolumen für Windeln und Inkontinenzmaterialien
Windeln und Inkontinenzmaterialien gehören zum Restabfall; für deren Entsorgung erhalten Neustadter Haushalte ein zusätzliches kostenloses Restabfallvolumen. Dies erfolgt, in dem die Schwarze Tonne einen größeren Einsatz erhält oder eine zusätzliche Tonne aufgestellt wird.
Welches Zusatzvolumen kann ich erhalten ?
Neustadter Familien mit Kindern bis zu 30 Monaten erhalten ein zusätzliches Volumen von mindestens 40 Liter. Nach dem die Kinder die Altersgrenze von 30 Monaten erreicht haben, wird das Restabfallvolumen auf das ursprünglich gemeldete Volumen verkleinert.
Dem Antrag ist eine Kopie der Geburtsurkunde beizufügen.
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen aufsaugende Inkontinenzmaterialien benötigen, erhalten ebenfalls ein zusätzliches kostenloses Abfallvolumen von mindestens 40 Litern. Dieses zusätzliche Volumen wird jeweils für ein Jahr gewährt. Die Verlängerung ist spätestens einen Monat vor Ablauf des Jahres neu zu stellen. Wird die Frist überschritten können Tauschgebühren anfallen.
Dem Antrag ist ein ärztliches Attest beizufügen.
Wie kann ich dieses Zusatzvolumen beantragen?
Der Antrag erfolgt per E-Mail, Fax oder Post an den ESN.
Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.
Nachbarschaftstonnen
Um Stellplatz für Mülltonnen zu sparen, haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit benachbarten Haushalten Bio - und Restabfalltonnen anzumelden. Dabei ist das Mindestvolumen pro Haushalt einzuhalten. Diese Regelung gilt für bis zu drei nebeneinander oder direkt gegenüber liegende Grundstücke.
Beispiel: Zwei Haushalte auf benachbarten Grundstücken nutzen jeweils eine 40 l - Restabfalltonne und eine 40 l - Bioabfalltonne. Insgesamt stehen also 4 Mülltonnen vor Ort.
Sie beschließen Nachbarschaftstonnen zu nutzen: Sie melden jeweils eine 80 l - Tonne für Restabfall und Bioabfall an. Es stehen nur noch 2 Tonnen vor Ort; die Gebühr bleibt gleich und für die Anmeldung von Nachbarschaftstonnen wird auch keine Bearbeitungsgebühr fällig.
Weitere Informationen zu unseren Abfallgebühren finden Sie hier: Abfallgebühren
Kontakt
ESN - Abfallwirtschaft: Detailseite
Talstraße 148
67434 Neustadt an der Weinstraße