Leerstand, Umzug, Eigentumswechsel
Umzug
Bei uns werden ausschließlich die Eigentümer der Immobilien veranlagt, falls Mieter umziehen muss daher keine Meldung bei uns erfolgen.
Falls eine Immobilie ihren Eigentümer wechselt handelt es sich um einen Eigentumswechsel, bitte entnehmen Sie die entsprechenden Informationen dem Punkt "Eigentumswechsel".
Falls der Eigentümer eines vermieteten Objektes verzieht, ist die neue Adresse schriftlich mitzuteilen, entweder per E-Mail an abgaben@esn-nw.de oder auf dem Postweg.
Eigentumswechsel
Wenn eine Immobilie verkauft oder veerbt wurde ist dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen - entweder per E-Mail an abgaben@esn-nw.de oder auf dem Postweg. Im Fall eines Verkaufs muss dies von beiden Parteien, also vom Verkäufer und vom Käufer, mitgeteilt werden.
Die Mitteilung sollte das Datum der Übergabe der Immobilie enthalten, sowie den Zählerstand der Wasseruhr zu diesem Zeitpunkt. Der neue Besitzer sollte bei der Meldung zusätzlich angeben, ob die bisher genutzten Abfallbehältnisse weiter genutzt werden oder ob ein abweichendes Abfallvolumen benötigt wird.
Leerstand
Wenn eine Wohnung nicht bewohnt wird, kann der Eigentümer die Abfallbehältnisse bei uns abmelden.
Falls die Immobilie im aktuellen Zustand bewohnbar wäre, wird eine Grundgebühr in Höhe von 18€ pro Abfallart (Rest- und Bioabfall), Wohneinheit und Jahr erhoben.
Die Meldung des Leerstandes muss schriftlich erfolgen, entweder per E-Mail an abfalltonnen@esn-nw.de oder auf dem Postweg.
Sobald die Wohneinheit wieder bewohnt wird, ist dies unverzüglich anzuzeigen. Geben Sie dabei bitte an, welches Abfallvolumen Sie benötigen.
Kontakt
Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt (ESN): Detailseite
Talstraße 148
67434 Neustadt an der Weinstraße