Ortsverwaltung Diedesfeld
Die Ortsverwaltung ist eine Außenstelle der Stadtverwaltung und Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger des Weindorfes. Sie befindet sich im Obergeschoss des Rathauses in der Remigiusstraße. Auch der Ortsvorsteher hat hier sein Büro. Außerdem tagt hier der Ortsbeirat. Teilweise wurden der Ortsverwaltung Verwaltungsaufgaben übertragen, die sie selbständig erledigt. Dies sind beispielsweise Beglaubigungen, Ausgabe von Wertstoffsäcken oder Buchung der Festhalle.
Ortsverwaltung Diedesfeld: Detailseite
Remigiusstraße 2
67434 Neustadt an der Weinstraße
Die Öffnungszeiten der Ortsverwaltung Diedesfeld sind:
Montag 8:00 - 13:00 Uhr
Dienstag ---
Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag ---
Freitag ---
Ortsvorsteher Diedesfeld
Der Ortsvorsteher vertritt die Belange des Ortsbezirks gegenüber den Organen der Gemeinde. Es wurde ihm die Befugnis zur Ausstellung von Bescheinigungen übertragen werden, die er auf Grund seiner Orts- und Personenkenntnis erstellen kann. Der Ortsvorsteher hat einen Stellvertreter und eine Stellvertreterin. Er bietet an Freitagen Sprechstunden von 14:00 - 16:00 Uhr an. Ein Termin mit dem Ortsvorsteher oder der Stellvertretung kann über die Ortsverwaltung vereinbart werden. Eine Kontaktaufnahme kann auch per E-Mail erfolgen. Zwischen 1969 und 2025 gab es in Diedesfeld insgesamt nur 4 Ortsvorsteher - ein deutliches Zeichen für eine große Kontinuität.
Herr Volker Lechner: Detailseite
Termine nach Vereinbarung + Fr. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ortsvorsteher
Remigiusstraße 2
67434 Neustadt an der Weinstraße
Stellvertretender Ortsvorsteher
Herr Helmut Jäger: Detailseite
Stv. Ortsvorsteher
Remigiusstraße 2
67434 Neustadt an der Weinstraße
Frau Sabine Baßler: Detailseite
Stv. Ortsvorsteherin
Remigiusstraße 2
67434 Neustadt an der Weinstraße
Ortsbeirat
Ortsbeirat Diedesfeld
Der Ortsbeitrat Diedesfeld hat 11 Mitglieder.
Die Mitglieder des Ortsbeirats und die Termine der Ortsbeiratssitzungen sind in dem Portal Gremien-Online zu finden.
Hier gelangen Sie direkt zum Ortsbeirat Diedesfeld.
Aufgaben des Ortsbeirats:
Nach der Hauptsatzung der Stadt hat der Ortsbeirat die Belange des Ortsbezirks in der Gemeinde zu wahren und die Gemeindeorgane durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen. Er ist in allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk unmittelbar berühren, vor der Beschlussfassung des Stadtrates bzw. eines sonstigen Gremiums zu hören. Dies betrifft insbesondere die Vorberatung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen. Auch zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Entwicklung und Verschönerung des Ortsteils ist er berechtigt.
Über verschiedene Sachverhalte kann er eigenständig entscheiden. Dies sind beispielsweise die Vermietung der Festhalle, die Zulassung von Schaustellern zu Kirchweihen und anderen Volksfesten oder die Betreuung und Unterstützung der örtlichen Vereine, Verbände und Bürgerinitiativen.
Eine detaillierte Auflistung findet sich im § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung (Stadtrecht 0/1/)
Sitzungen des Ortsbeirats:
Der Ortsvorsteher ist Vorsitzender des Ortsbeirats und für die Tagesordnung der Sitzungen des Ortsbeirats zuständig. Diese sind in der Regel in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil gegliedert, wobei am öffentlichen Teil grundsätzlich alle Einwohner teilnehmen dürfen.
Die einzelnen Termine aller Gremiensitzungen sind auf der offiziellen Stadtseite unter „Gremien online“ veröffentlicht. Hier sind auch die Sitzungen des Ortsbeirats Diedesfeld einsehbar. Außer dem jeweiligen Termin ist hier die Tagesordnung veröffentlicht (teilweise mit Beratungsvorlagen wie z.B. Anträge mit Begründungen). Nach Fertigstellung der Sitzungsniederschrift ist diese ebenfalls hier einsehbar.
Einwohnerfragestunde:
Im Rahmen des Tagesordnungspunktes Einwohnerfragestunde sind Einwohner berechtigt, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Sie tragen ihre Frage während der Einwohnerfragestunde in der öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates persönlich vor.
Fragen sollen dem Ortsvorsteher zur Vorbereitung vor der Sitzung schriftlich oder elektronisch zugeleitet werden. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde je Einwohner nur eine Frage gestellt werden, wobei eine Zusatzfrage zugelassen ist.
Eine detaillierte Beschreibung findet sich im § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrats, die ebenfalls beim Stadtrecht (0/2 Geschäftsordnung des Stadtrats) einsehbar ist.