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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für neustadt.eu.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit: Die Webseite neustadt.eu ist derzeit nur teilweise mit der Barrierefreiheit vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  1. Teilweise können Inhalte von Personen mit Sehbehinderungen nicht wahrgenommen werden.
  2. Teilweise können Videoinhalte von Menschen, die in ihrer Hör- oder Sehfähigkeit eingeschränkt sind, nicht genutzt werden.
  3. Nutzer und Nutzerinnen assistiver Technologien können das Angebot bzw. Inhalte der Website nicht leicht überblicken und nicht gezielt erreichen.
  4. Informationen zu wesentlichen Inhalten der Website, zur Navigation und wesentlichen Inhalten der Barrierefreiheit in Leichter Sprache befinden sich noch in der Erstellung.
  5. Zum Teil fehlen Alternativtexte zu Bildern.
  6. PDF-Dokumente sind ggf. nicht barrierefrei.

Wie oben beschrieben sind mit Stand dieser Erklärung noch nicht sämtliche Inhalte dieser Website vollständig barrierefrei. Der Aufwand einer kompletten Umstellung steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für die Besucher*innen. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben. Entsprechend der Absätze 3 und 4 des Artikels 5 haben wir eine Bewertung vorgenommen und dabei insbesondere die notwendigen Ressourcen, die geschätzten Kosten und die vermuteten Vorteile abgewogen. Eine vollständige und sofortige Umstellung hätte eine unverhältnismäßige Belastung dargestellt.


Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt. Sie erfolgt aufgrund einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontakt

Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von neustadt.eu können Sie uns gerne per Mail mitteilen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist das Sachgebiet

Durchsetzungsstelle

Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von neustadt.eu benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden: 

Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
Internet: www.lb.rlp.de

22.09.2020