Verwaltungsleitung
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag: 8:30–12:00 Uhr
Dienstag: 8:30–12:00 Uhr
Mittwoch: 8:30–12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Kanzlei
Montag bis Mittwoch: 8:30–16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie bei den folgenden Abteilungen
Bürgerbüro und Ausländerbehörde
Führerscheinstelle und Zulassung
Stadtkasse und Abteilung Steuern
Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem (https://www.neustadt.eu/termin) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags.
Kontakt
Schää, dass Se do sinn!
Ganz gleich, ob Sie Fragen, Anregungen und Ideen haben, oder auch Kritik und Beschwerden äußern möchten – Ihr Anliegen ist uns wichtig. Nutzen Sie die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten, um direkt mit uns in Verbindung zu treten. Gemeinsam gestalten wir unsere Stadt noch lebenswerter!
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße: Detailseite
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
-
Telefon
Rund um die Uhr für Sie da!
06321/855-0 -
E-Mail
Schreiben Sie uns gern!
info@neustadt.eu -
Mängelmelder
Ob Müll, Schäden oder Defekte – wir kümmern uns!
-
Servicetelefon 115
Montag bis Freitag
von 8 bis 18 Uhr
-
Ansprechpersonen & Dienststellen
-
Öffnungszeiten
-
Kontaktformular
-
Bürgerbüro
-
Bürgersprechstunde
-
Anregungen & Kritik
Sichere elektronische Kommunikation
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Für die Übermittlung einer signierten E-Mail bzw. signierten Dokumenten steht Ihnen ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
stv-neustadt-weinstrasse@poststelle.rlp.de
Die Virtuelle Poststelle (VPS) Rheinland-Pfalz wird vom Landesbetrieb Daten und Information in Mainz betrieben. Allerdings werden von der Poststelle noch die alten MS Office Formate als Anhang akzeptiert. E-Mails mit alten MS Office Formaten als Anlage werden von unseren Systemen nicht mehr akzeptiert. Um Probleme bei der Zustellung zu vermeiden, senden Sie an die oben genannte Mailadresse bitte nur DOCX-, XLSX- oder PDF-Dateien.
Städtische Gesellschaften und Eigenbetriebe
Zuständig für 41 Dienstleistungen
- Als Deutsche oder Deutscher nach Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
- Amtsblatt veröffentlichen
- Amtsblatt zusenden
- Briefwahl beantragen
- Bürgerbeteiligung
- Bürgermeisterwahl Wählerverzeichnis berichtigen
- Bürgermeisterwahl: Deutsche ins Wählerverzeichnis eintragen
- Bürgermeisterwahl: Rückkehrer eintragen
- Bürgermeisterwahl: Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen
- Bürgermeisterwahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Europawahl durchführen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Kommunalwahl: Deutsche ins Wählerverzeichnis eintragen
- Kommunalwahl: Rückkehrer eintragen
- Kommunalwahl: Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen
- Kommunalwahl: Wählerverzeichnis berichtigen
- Kommunalwahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Öffentliche Vergabe - an Beschränkter Ausschreibung oder nicht offenem Verfahren teilnehmen
- Öffentliche Vergabe - an freihändiger Vergabe oder Verhandlungsverfahren teilnehmen
- Öffentliche Vergabe - Sofortige Beschwerde beim Beschwerdegericht einlegen
- Öffentliche Vergabe - Teilnahme am wettbewerblichen Dialog beantragen
- Öffentliche Vergabe Angebot bei Öffentlicher Ausschreibung oder offenem Verfahren abgeben
- Öffentliche Vergabe Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer beantragen
- Ortsvorsteher
- Praktikum bei Kommunalverwaltungen in Rheinland-Pfalz
- Ratsinformationssysteme
- Rheinland-Pfalz Tag
- Schadens- und Mängelmeldung, Online-Antrag
- Schiedsamt
- Schöffenwahlen
- Städtepartnerschaften/ -freundschaften
- Verkaufsoffener Sonntag
- Wahlen
- Wählerverzeichnis für die Europawahl berichtigen lassen
- Wählerverzeichnis für die Europawahl einsehen
- Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wassergefährdende Stoffe Meldung Austritt
- Weihnachtsmarkt
- zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen
- zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen