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Familienname Änderung Kind - Einbenennung
[Nr.99083001011008 ]

Leistungsbeschreibung

Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde Kind
  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Eheurkunde
  • Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
  • Sorgerechtsnachweis
  • ggf. Einwilligungserklärung des Kindes

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.