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Liegenschaften und Bauverwaltung

Das Sachgebiet Liegenschaften (SG 211) ist für den Ankauf und Verkauf von Grundstücken sowie die allgemeine Verwaltung der stadteigenen Grundstücke zuständig.

Zur Grundstücksverwaltung gehören die Bereiche Vermietung, Verpachtung und Gestattungen. Wir vermieten außerdem Stellplätze und Fahrradboxen.

Verpachtet werden Grundstücksflächen mit unterschiedlichen Nutzungen. Bei Bedarf werden im Einzelfall Gestattungsverträge abgeschlossen.

Wir sind Ansprechpartner bei notariellen Verträgen, Erbbaurechtsverträgen oder Grundbucheintragungen, bei Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Neustadt an der Weinstraße und für die Jagdpacht. Außerdem sind wir für die Abrechnung von Werbetafeln, Litfaßsäulen und Buswartehallen zuständig.

Bitte beachten Sie: aktuell bieten wir folgende Immobilie zum Verkauf an:

Fröbelstraße 24, Eigentumswohnung zu verkaufen, 2 ZKB, 60

Verkauft wird in der Fröbelstraße 24, 67434 Neustadt an der Weinstraße ein Miteigentumsanteil von 71/1.000 an dem Grundstück 313/9, Gemarkung Neustadt, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im zweiten Obergeschoss (Mitte). Dazu gehört ein im Aufteilungsplan mit Nr. XIII bezeichneter Kellerraum und ein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz.

Zum Verkauf der Wohnung wird ein Bieterverfahren durchgeführt. 

Als Verkaufspreis erwarten wir 60.000,- Euro.

  • Die Wohnfläche beträgt circa 60 m².
  • Den Aufteilungsplan der Wohnung und Bilder finden Sie unter dem jeweiligen Link.
  • Die Wohnung ist geräumt und nicht vermietet. Sie befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand.
  • Der Bodenbelag in der Wohnung hat sich teilweise gelöst. Bei einer Materialprobe durch die Firma AGROLAB Labor GmbH wurde eine Asbestbelastung nachgewiesen. 
  • Der Laborbericht ist als Anlage beigefügt. 
  • Die Kellerfläche beträgt etwa 8,6 .
  • Der Kellerraum ist im Aufteilungsplan mit der Nr. XIII bezeichnet. 
  • Der Stellplatz (Nummer 3) befindet sich im Hof unmittelbar hinter dem Haus.

  • Bild vergrößern: Außenansicht Fröbelstraße 24
    Außenansicht Fröbelstraße 24
  • Bild vergrößern: Schlafzimmer Fröbelstraße 24
    Schlafzimmer Fröbelstraße 24
  • Bild vergrößern: Wohnzimmer Fröbelstraße 24
    Wohnzimmer Fröbelstraße 24
  • Bild vergrößern: Küche Fröbelstraße 24
    Küche Fröbelstraße 24
  • Bild vergrößern: Bad Fröbelstraße 24
    Bad Fröbelstraße 24
  • Bild vergrößern: Flur Fröbelstraße 24
    Flur Fröbelstraße 24
  • Bild vergrößern: Lose Fliesen Fröbelstraße 24
    Lose Fliesen Fröbelstraße 24

Weitere Informationen zum Kaufobjekt

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Besichtigungstermin.

Zur Teilnahme am Bieterverfahren senden Sie Ihr Kaufangebot bis spätestens 30.04.2024 an den genannten Ansprechpartner. 

Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Frank Stradinger zur Verfügung.
Telefon: 06321/855-1224 oder per Mail: frank.stradinger@neustadt.eu
P
ostadresse: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße, SG 211, Frank Stradinger
Büro: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Amalienstraße 6, Sachgebiet Liegenschaften, Zimmer 114, 67434 Neustadt an der Weinstraße

Ihr Kaufangebot muss mindestens enthalten:
Name, Vorname, Adresse, Mailadresse oder Telefon, Kaufpreis.
Falls Sie nicht in eigenem Namen handeln, eine Vertretungsvollmacht.

Ein Verkauf erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien.


Bei Fragen können Sie sich gerne an folgende Adresse wenden:


Die Bauverwaltung (SG 212) ist für die Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen zuständig. Mit angegliedert ist außerdem die Wohnraumförderung, die sanierungsrechtliche Genehmigung von Rechtsgeschäften im Sanierungsgebiet, Erstellen von Erschließungs- und Gestattungsverträgen sowie die Genehmigung von Anträgen von Telekommunikationsunternehmen bzgl. des derzeitigen Breitbandausbaus im Stadtgebiet von Neustadt an der Weinstraße.

Bei allgemeinen Fragen können Sie sich gerne an folgende Adresse wenden:

Hier die einzelnen Aufgabengebiete:

Wohnraumförderung

Verschiedene Förderprodukte der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für Mietwohnprojekte, Wohneigentumsmaßnahmen und Modernisierung von Wohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz können in Zusammenarbeit mit die Stadtverwaltung Neustadt beantragt werden – siehe auch weitere Informationen unter Planen, Bauen, Wohnen - Wohnraumförderung und https://isb.rlp.de/home.html

Erhebung von Beiträgen

Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (z.B. Straßen, Wege, Plätze), bzw. einer Erschließungseinheit nach Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Erschließungsbeitragssatzung erhoben.

Ausbaubeiträge werden grundsätzlich für alle Maßnahmen an bereits hergestellten Verkehrsanlagen (Erschließungsanlagen), die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau und/oder der Verbesserung dienen, erhoben.

Straßenausbaubeiträge

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an beitraege@neustadt.eu.

Sanierungsrechtliche Genehmigungen

Mit der Umsetzung von Stadtsanierungsmaßnahmen sind auch bestimmte Rechte und Pflichten für die Eigentümer verbunden:
Für verschiedene Rechtsgeschäfte (z. B. der Kauf/die Übertragung von Grundstücken und Gebäuden, Grundschuldbestellungen) ist (neben der u.U. erforderlichen Baugenehmigung) eine besondere Sanierungsgenehmigung durch die Stadt erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass bei genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften wie z.B. Verkäufen/Käufen von Immobilien im Sanierungsgebiet aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Kaufpreisprüfung eine Bearbeitungszeit der sanierungsrechtlichen Genehmigung von bis zu vier Monaten möglich ist (§ 145 Abs. 1 BauGB).

Erhebung von Ausgleichsbeträgen

Durch die Maßnahmen in einem Sanierungsgebiet erhöht sich in der Regel der Bodenwert eines Wohngrundstücks; diese Bodenwerterhöhung wird durch ein Gutachten berechnet und ist im Rahmen der Erhebung eines Ausgleichsbetrages von den Eigentümern der Grundstücke im Sanierungsgebiet abzuschöpfen. Die Ausgleichsbeträge gleichen somit den in Geld fassbaren Bodenwertunterschied zwischen Beginn und Ende der Sanierung aus.