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Katastrophenschutzplan

Der Stadt Neustadt an der Weinstraße liegt ein Katastrophenschutzplan vor, der alle Kontaktdaten der Hilfsorganisationen, Versorgungsunternehmen und anderen Behörden und Dienststellen enthält, die Leben und Gesundheit der Bevölkerung, ihre Wohnungen, Arbeitsstätten usw. gegen auftretende Notstände bei Katastrophen schützen.

Eine Katastrophe liegt vor, wenn durch ein Naturereignis oder Unglücksfall ein öffentlicher Notstand eintritt, der eine Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit und dadurch eine erhebliche Gemeingefahr hervorruft, durch die Leben, Eigentum, Unterkunft und Versorgung der Bevölkerung derart gefährdet werden, dass es des Einsatzes außerordentlicher Hilfskräfte und besonderer behördlicher Maßnahmen bedarf. Die Katastrophen werden eingeteilt in:

  • Naturkatastrophen (Hochwasser-, Sturm-, Unwetter-, Schnee-, Erdbeben-, Waldbrand- oder Brandkatastrophen in bewohnten Orten 
  • Zivilkatastrophen (Industrie-, Reaktor-, Verkehrskatastrophen (einschl. Bahn, Flugzeug und Binnenschifffahrt), Explosionen, Versorgungsausfall (Strom, Wasser, Gas) Entsorgungsausfall (Müll, Abwasser)
  • Ansteckende Krankheiten katastrophalen Ausmaßes (Pandemien, Epidemien, Lebensmittel- oder Trinkwasservergiftung)

Der Katastrophenschutzplan liegt allen im Falle einer Katastrophe Beteiligten vor, so dass ein schnelles und zielgerichtetes Eingreifen möglich ist.

Katastrophenschutzplan (passwortgeschützt)