Elternbeitrag festsetzen
[Nr.99071007002000 ]
Urheber
Volltext
Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schulkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.
Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.
Ansprechpunkt
Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.
Voraussetzungen
Elternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.
- Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung können beispielsweise sein:das Einkommen der Eltern,
- die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
- die tägliche Betreuungszeit des Kindes
Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise » Elternbeitrag-Übernahme«
Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.
Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.
Erforderliche Unterlagen
Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.
Kosten
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Frist
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Bearbeitungsdauer
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
BM
