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Bürgerinformationen über die Umbenennung

Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat am 19.12.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, dass mit Wirkung zum 1. Januar 2025:

  • die Gustav-Nachtigal-Straße in Nachtigallstraße,
  • die Karl-Peters-Straße in Maria-Merian-Straße,
  • die Lüderitzstraße in Königsmühlstraße
  • die Von-Wissmann-Straße in Leibnizstraße und
  • die Karl-Helfferich-Straße in Exterstraße

umbenannt werden. Im Folgenden möchten wir Ihnen unsere weiteren Schritte der Straßenumbenennung kurz erläutern.

Benachrichtig der Träger öffentlicher Belange (TöB´s)
Die Abteilung Stadtplanung der Stadtverwaltung hat im August 2024 vorab die Träger öffentlicher Belange infomiert, dass die Straßenumbenennung zum 1. Januar 2025 vollzogen wird. Es wurden folgende Träger informiert:

  • Agentur für Arbeit
  • Amtsgericht Neustadt
  • Deutsche Post
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
  • Ernst Klett-Verlag Telefonbuchverlag
  • Eigenbetrieb Stadtentsorgung
  • Finanzamt Neustadt
  • Industrie und Handwerkskammer
  • Integrierte Leitstelle
  • Katholische und Evangelische Kirche
  • Kreishandwerkerschaft Südpfalz-Deutsche Weinstraße
  • Notfalldienstzentrale
  • Polizeidirektion Neustadt
  • Rudolf Röser Vertrag
  • Stadtwerke Neustadt GmbH
  • Telekom Deutschland GmbH
  • TeleMedia-Telefonbuchverlag
  • Vermessungs- und Katasteramt

Die notwendigen Anpassungen in GoogleMaps und Karten (Apple) wurden seitens der Verwaltung bereits angestoßen. Hinsichtlich der Navigationssoftware hat die Stadt leider keinen Einfluss. Die Hersteller der Navigationssoftware beziehen ihre Updates direkt vom Landesamt für Geoinformation.

Benachrichtigung sonstiger Stellen

Wir bitte Sie, alle sonstigen Stellen, bei denen grundstücksbezogene Daten registriert sind, wie z. B. Krankenkasse, Energielieferanten, Schornsteinfeger, Internet- und Telefonanbieter, Versicherungen, Banken, Arbeitgeber, Ärzte, Zeitungen, Versandhandelsunternehmen, Schulen und Kindergärten, sowie Vereine und Verbände usw. selbst zu informieren. Ob Sie dies bereits nach dem Erhalt des Bescheides über die neue Lagebezeichnung im Juli 2024 oder erst nach der Wirksamkeit der Umbenennung am 1. Januar 2025 in Angriff nehmen, bleibt Ihnen überlassen.
Wichtig: Sollten Sie bereits vor dem 1. Januar 2025 die o.g. Stellen über die geplante Straßenumbenennung informieren, müssen Sie diesen mitteilen, dass die Adressenänderung erst am 1. Januar 2025 abschließend vollzogen wird.

Ummeldung von amtlichen Dokumenten
Ab dem 2. Januar 2025 bis einschließlich 1. Dezember 2025 sind Sie dazu angehalten beim Bürgerbüro, eventuell der Führerscheinstelle und der Ausländerbehörde amtliche Dokumente (Personalausweis, Kfz-Papiere, Aufenthaltstitel) ändern zu lassen. Bei Gewerbetreibenden ist eine Gewerbeummeldung nötigt. Alle Verwaltungsleistungen im Rahmen der Umbenennung sind gebührenfrei.

Hausnummer Änderung
Im Zuge der Straßenumbenennung der Karl-Helfferich-Straße wurden neue Hausnummern vergeben, um eine einheitliche und bessere Zuordnung der Nummerierung der Straßen zu schaffen. Hier können Sie den Lageplan der neuen
Hausnummerierung abrufen: Lageplan der neuen Hausnummerierung der Exterstraße


Uns allen ist die dauerhafte Zuordnung Ihrer Adresse von höchster Wichtigkeit, z.B. für die Erreichbarkeit von Rettungsdiensten, aber auch Ihrer Post und Paketlieferungen. Deshalb bitten wir Sie, die aufgezeigten Schritte gemeinsam mit uns anzugehen.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche amtlichen Dokumente müssen geändert werden?

  • Personalausweis (Adressänderung des Personalausweises)
  • Kfz-Papiere (Adressänderung des Fahrzeugscheins; Fahrzeugbrief: keine Änderung erforderlich
  • Gewerbeummeldung (Adressänderung)
  • Reisepass und Führerschein (keine Änderung erforderlich)

Muss ich die Verwaltungskosten bei der Änderung der amtlichen Dokumente (Personalausweis, Kfz-Papiere etc.) selbst zahlen?
Die Änderung aller amtlichen Dokumente, die im Zusammenhang mit der neuen Wohnanschrift und der Umbenennung stehen, erfolgt gebührenfrei. Dazu zählen der Personalausweis, der Fahrzeugschein und die Gewerbeummeldung.

Wen informiert die Stadt automatisch für mich?

  • Bundeszentralamt für Steuern
  • Katholische und Evangelische Kirche
  • Kraftfahrtbundesamt
  • Feuerwehr
  • Polizei
  • Rettungsdienste
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
  • Stadtwerke Neustadt
  • Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt an der Weinstraße (ESN)
  • Finanzamt
  • Ernst Klett-Verlag
  • Rudolf Röser Verlag
  • Telekom
  • Tele-Media-Telefonbuchverlag
  • Vermessungs- und Katasteramt

Wen muss ich informieren?
Familie/ Freunde, Geschäftspartner, Arbeitgeber, Versicherungen/ Krankenkasse, Banken, Behörden, Schulen/ Kita, Vertragspartner sonstiger Verträge (z.B. Abos, Zeitungen, Telefon- und Internetanbieter), Vereine, Versanadresse bei Online-Händlern etc.)

Bin ich verpflichtet die amtlichen Dokumente innerhalb der Übergangszeit zu ändern?
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 1 Absatz 1 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) und § 11 Melderechtsrahmengesetz (MRRG)

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen können Sie uns gerne unterer der E-Mailadresse strassennamen@neustadt.eu kontaktieren. Zudem haben Sie die Möglichkeit einen persönlichen Termin bei der Abteilung Stadtplanung zu vereinbaren. Die Terminabsprache kann unter der Tel.-Nr.: 06321/855-1306 erfolgen.