Seiteninhalt
18.03.2020

Änderung des Hebesatzes der Grundsteuer B

Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat in der Sitzung vom 28.01.2020 die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B von bisher 450 v. H. auf 505 v. H. beschlossen. 

Aus diesem Grund erhält jeder Grundstückseigentümer von bebauten und bebaubaren Grundstücken im März 2020 einen neuen Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2020.

Autor/in: Pressestelle