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Nebentätigkeiten des Stadtvorstandes

Gemäß § 119 Absatz 3 Landesbeamtengesetz (LBG) unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit, bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres, in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

In den folgenden Darstellungen ist aufgelistet, welche Nebentätigkeiten und Ehrenämter die Dezernenten im vergangenen Kalenderjahr ausgeübt haben und welche Vergütungen erzielt wurden. Die Ausführungen werden in die Niederschrift über diese Sitzung aufgenommen. Dieser Teil der Niederschrift wird auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht. Die Unterrichtung des Stadtrates erfolgt bis spätestens zum 1. April eines jeden Jahres.

Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für Herrn Oberbürgermeister Marc Weigel für das Kalenderjahr 2023

I. Öffentliche Ehrenämter

A. Tätigkeiten für Regionalverbände

  • Mitglied des Ausschusses für Regionalentwicklung und Regionalmanagement des Verbands Region Rhein-Neckar: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 338,00 €
  • Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder 

B. Tätigkeiten für die Sparkasse Rhein-Haardt

  • Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse Rhein-Haardt, ab 01.07.2023 turnusgemäß Vorsitzender: Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder: 7.600,62 €

C. Tätigkeiten für den Sparkassenverband Rheinland-Pfalz

  • Mitglied des Trägerausschusses: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 388,00 €

D. Tätigkeiten für den Städtetag Rheinland-Pfalz

  • Mitglied im Vorstand des Städtetages Rheinland-Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
  • Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Kultur des Städtetags Rheinland-Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
  • Mitglied des Bezirksvorstands Pfalz des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge (Vertreter des Städtetags RLP): keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
  • Mitglied im Verwaltungsrat der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (Vertreter des Städtetags RLP für Städte im Gebiet Pfalz): keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 800,00 €
  • Mitglied im Kommunalen Rat: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 51,12 €

E. Tätigkeiten für den Deutschen Städtetag

  • Mitglied im Ausschuss für mittlere Städte: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
  • Mitglied des Ausschusses für Schule und Bildung des Deutschen Städtetages (Vertreter des Städtetags RLP): keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder


II. Nebentätigkeiten im öffentlichen Bereich:

  • Mitglied im Vorstand der Stiftung Gesundheitsfürsorge Rheinland-Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
  • Mitglied im Ausschuss für Kunst, Kultur, Geschichte und Volkskunde des Bezirkstags Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 190,16 €
  • Vorsitzender der Flugplatzgemeinschaft Lilienthal e.V.: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
  • Mitglied des Vorstands des Vereins Mittelhaardt-Deutsche Weinstraße e.V.: keine Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder


Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für den 1. Beigeordneten Stefan Ulrich für das Kalenderjahr 2023

I. Öffentliche Ehrenämter

  • Mitglied im Altlastenzweckverband Tierische Nebenprodukte: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 100,00 €
  • Mitglied im Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 100,00 €
  • Gesellschafter der GML GmbH: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Mitglied des Aufsichtsrates der GML GmbH: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 600,00 € (werden an die Stadt abgeführt)
  • Stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Pfälzischen Pensionsanstalt: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Verband kommunaler Unternehmen

II. Nebentätigkeiten im öffentlichen Bereich

  • Vorsitzender des Stiftungsrats der Irene-Handrich-Stiftung: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 300,00 € (davon werden 25 % an die Stadt weitergeleitet)




Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für den Beigeordneten Bernhard Adams für das Kalenderjahr 2023

I. Öffentliche Ehrenämter

  • Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Vertreter der Stadt im Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder: 300, 00 €
  • Beisitzer im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz e.V. (AGFFK-RLP): keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder




Aufstellung der Nebentätigkeiten und Ehrenämter für die Beigeordnete Waltraud Blarr für das Kalenderjahr 2023

I. Öffentliche Ehrenämter

  • Verbandsversammlung KommZB: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 100,00 € (werden direkt an die Stadt ausgezahlt)
  • Vorstandsmitglied im Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Mitglied des Ausschusses Trägerversammlung Jobcenter: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Mitglied des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit, Landau: Aufwandsentschädigungen 20,00 € (werden gespendet), keine Sitzungsgelder
  • Mitglied im Vorstand des Städtetages Rheinland-Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Mitglied im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr des Städtetags Rheinland-Pfalz: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder


II. Nebentätigkeiten im öffentlichen Bereich:

  • Mitglied des Bezirkstags Pfalz: Aufwandsentschädigungen 1.800,00 €, keine Sitzungsgelder
  • stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Bauplanung inklusive Energie und Klimaschutz: Aufwandsentschädigungen 1.800,00 €, keine Sitzungsgelder
  • Bezirkstagssitzungen: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 150,00 €
  • Fraktionssitzungen (einschließlich Nachzahlungen für 2022): keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 950,00 €
  • LUFA/Ausschuss für Landwirtschaft, Verbraucherschutz: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 250,00 €
  • Bezirksausschuss (Vertretung): keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 50,00 €
  • Zweckverband Pfalzmuseum für Naturkunde: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder
  • Ausschuss für Bauplanung inkl. Energie und Klimaschutz: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 150,00 €
  • Biosphärenreservat: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 100,00 €
  • Verwaltungsrat Pfalzklinikum: keine Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 150,00 €
  • Aufsichtsratsmitglied der Pfalzwerke AG Ludwigshafen: Aufwandsentschädigungen 6.886,03 €, Sitzungsgelder: 540,00 €
  • Vorstandsvorsitzende des Vereins Kommunen für biologische Vielfalt e.V.: keine Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder