Informationen für Gewerbetreibende
Im Rahmen des Tagesordnungspunktes der Umbenennung der Karl-Helfferich-Straße und Straßen im »Afrikaviertel« wurde am 16.05.2023 im Stadtrat entschieden, dass Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige für den Aufwand, der im Zusammenhang mit der Umbenennung steht, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 500 Euro erhalten.
Voraussetzung für die Beantragung:
- Der Betrieb muss zum 01.01.2025 in den umzubenennenden Straßen gemeldet sein.
- Freiberuflich Tätige müssen einen Nachweis ihrer Tätigkeit erbringen, da sie im Gegensatz zu den Gewerbetreibenden nicht in unserem System erfasst sind. Da in der Regel freiberuflich Tätige umsatzsteuerpflichtig sind, würde uns ein Auszug der aktuellen Umsatzsteuervoranmeldung ausreichen, in diesem die Freiberuflichkeit hervorgeht.
Antrag
Ab dem 01.01.2025 können Sie den folgenden Antrag für die pauschale Entschädigung in Höhe von 500 Euro auf dem Postweg (Abteilung Demokratie- und Ehrenamtsförderung – kommunales Bildungsbüro, Friedrichstr. 1, 67433 Neustadt) oder per E-Mail an strassennamen@neustadt.eu versenden.
