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Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040

Der Flächennutzungsplan 2040

Wie entwickelt sich Neustadt an der Weinstraße in den kommenden 15 Jahren? Welche Veränderungen gibt es innerhalb der Gesellschaft und wie wirken sich diese auf das Stadtbild aus?  Mit diesen Entwicklungen beschäftigt sich der Flächennutzungsplan 2040, in dem er für das gesamte Stadtgebiet die Nutzungen von Flächen (Gewerbe, Wohnen, Landwirtschaft etc.) darstellt und somit die Weichen für die künftigen städtebaulichen Entwicklungen unserer Stadt und unserer Ortsteile stellt.

Der aktuell gültige Flächennutzungsplan von 2005 der Stadt Neustadt an der Weinstraße wurde Ende der 1990er Jahre und Anfang der 2000er Jahre erarbeitet. Rechtsgültig ist er seit September 2005. Der Planungshorizont des Flächennutzungsplanes 2005 bezog sich auf das Prognosejahr 2015 und ist damit bereits überschritten. Verbunden damit ist zu erkennen, dass der Plan von 2005 z.B. hinsichtlich neuer Bauflächen keine ausreichenden Entwicklungsmöglichkeiten mehr bietet.

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes besteht nun die Möglichkeit, die Entwicklungen in unserer Stadt neu zu betrachten und zu steuern.

Wichtig bei der Neuaufstellung ist eine ganzheitliche Betrachtung der vielfältigen fachlichen Themen, die die Stadtentwicklung beeinflussen. Ziel ist die Erstellung eines Plans, der von der Öffentlichkeit mitgetragen wird und klar definierte Zielsetzungen für die Entwicklung unserer Stadt für die nächsten 15 Jahre beinhaltet. Entscheidende Themen der Zukunft und deren Auswirkungen sollen im Plan untersucht und Handlungsfelder aufgezeigt werden. Kernthemen sind dabei:

  • Demografische Entwicklung,
  • Wohnbauflächenentwicklung,
  • Wirtschaftliche Entwicklung (Gewerbeflächen, Einzelhandel),
  • Freiraumentwicklung,
  • Mobilität,
  • technische Infrastruktur sowie
  • soziale Infrastruktur.

Unterlagen im Rahmen der Offenlage

Veröffentlichung des Entwurfs des Flächennutzungsplans 2040 mit integriertem Landschaftsplan (Neuaufstellung) der Stadt Neustadt an der Weinstraße gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 10.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025

Bekanntmachung

Planungsanlass und -intention

Der aktuell gültige Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt an der Weinstraße ist seit dem Jahr 2005 wirksam. In der Zwischenzeit gab es zahlreiche Teiländerungen. Ein FNP soll i.d.R. nach etwa 15 Jahren fortgeschrieben bzw. neu aufgestellt werden. Der Planungshorizont des FNP 2005 ist damit bereits deutlich überschritten. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes besteht die Möglichkeit, die Ausrichtung der Neustadter Stadtentwicklung unter veränderten demografischen, sozioökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen neu zu betrachten und zu steuern. Wichtig ist eine ganzheitliche Betrachtung der vielfältigen fachlichen Themen, welche die Stadtentwicklung beeinflussen. Der neue FNP nimmt wichtige Zukunftsthemen in den Blick und stellt die Richtschnur für die (räumliche) Entwicklung der Kernstadt und der Ortsbezirke bis ins Jahr 2040 dar.

Geltungsbereich

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße mit einer Flächengröße von ca. 11.700 ha. Dieses beinhaltet die Gemarkung Neustadt sowie die Gemarkungen (der Ortsbezirke) Diedesfeld, Duttweiler, Geinsheim, Gimmeldingen, Haardt, Hambach, Königsbach, Lachen-Speyerdorf und Mußbach.

Planunterlagen

Flächennutzungsplan 2040 mit integriertem Landschaftsplan (Entwurf):

Planzeichnung im M 1:10.000

Begründung - Teil A Grundlagen und B Konzeption

Themenkarten zur Begründung

1 Planungshinweiskarte (Stadtklimaanalyse)

2 Rad- und Wanderwege

3 Denkmalschutz

Begründung - Teil C Umweltbericht

Landschaftsplan:

Zustand von Natur und Landschaft (Band I) - Erläuterungsbericht

Analysepläne*

1 Flächennutzungen / Schutzgebiete*

2 Biotope, Lebensräume und Verbundsysteme*

3 Schutzgut Klima / Luft*

4 Schutzgut Boden*

5a Schutzgut Wasser*

5b Sturzflut- und Hochwasserrisiken*

6 Landschaftserleben und Erholung*

Zielkonzept (Band II) - Erläuterungsbericht*

Konzeptionelle Pläne*

 7 Ziele und Leitbilder*

 8 Schwerpunkträume (Kompensationskonzept)*

Die mit * gekennzeichneten Dokumente des Landschaftsplans sind unmittelbarer Bestandteil der Begründung.

Hinweise auf weitere wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen

Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangen sind.

Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind.

Gewerbeflächenkonzept Neustadt an der Weinstraße, Stadtraumkonzept GmbH, August 2022

Stadtklimaanalyse für Neustadt an der Weinstraße - Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040, GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Juli 2023

Örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Stadt Neustadt an der Weinstraße, ipr Consult, Dezember 2023