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Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040

Der Flächennutzungsplan 2040

Wie entwickelt sich Neustadt an der Weinstraße in den kommenden 15 Jahren? Welche Veränderungen gibt es innerhalb der Gesellschaft und wie wirken sich diese auf das Stadtbild aus?  Mit diesen Entwicklungen beschäftigt sich der Flächennutzungsplan 2040, in dem er für das gesamte Stadtgebiet die Nutzungen von Flächen (Gewerbe, Wohnen, Landwirtschaft etc.) darstellt und somit die Weichen für die künftigen städtebaulichen Entwicklungen unserer Stadt und unserer Ortsteile stellt.

Der aktuell gültige Flächennutzungsplan von 2005 der Stadt Neustadt an der Weinstraße wurde Ende der 1990er Jahre und Anfang der 2000er Jahre erarbeitet. Rechtsgültig ist er seit September 2005. Der Planungshorizont des Flächennutzungsplanes 2005 bezog sich auf das Prognosejahr 2015 und ist damit bereits überschritten. Verbunden damit ist zu erkennen, dass der Plan von 2005 z.B. hinsichtlich neuer Bauflächen keine ausreichenden Entwicklungsmöglichkeiten mehr bietet.

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes besteht nun die Möglichkeit, die Entwicklungen in unserer Stadt neu zu betrachten und zu steuern.

Wichtig bei der Neuaufstellung ist eine ganzheitliche Betrachtung der vielfältigen fachlichen Themen, die die Stadtentwicklung beeinflussen. Ziel ist die Erstellung eines Plans, der von der Öffentlichkeit mitgetragen wird und klar definierte Zielsetzungen für die Entwicklung unserer Stadt für die nächsten 15 Jahre beinhaltet. Entscheidende Themen der Zukunft und deren Auswirkungen sollen im Plan untersucht und Handlungsfelder aufgezeigt werden. Kernthemen sind dabei:

  • Demografische Entwicklung,
  • Wohnbauflächenentwicklung,
  • Wirtschaftliche Entwicklung (Gewerbeflächen, Einzelhandel),
  • Freiraumentwicklung,
  • Mobilität,
  • technische Infrastruktur sowie
  • soziale Infrastruktur.

Unterlagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 04.03.2024 bis einschließlich 15.04.2024

Bekanntmachung

Ziel und Zweck der Planung

Der aktuell gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Neustadt an der Weinstraße ist seit dem Jahr 2005 wirksam. In der Zwischenzeit gab es zahlreiche Teiländerungen. Ein FNP soll in der Regel nach etwa 15 Jahren fortgeschrieben bzw. neu aufgestellt werden. Der Planungshorizont des FNP 2005 ist damit bereits deutlich überschritten.

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes besteht die Möglichkeit, die Ausrichtung der Neustadter Stadtentwicklung unter veränderten demografischen, sozioökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen neu zu betrachten und zu steuern. Wichtig ist eine ganzheitliche Betrachtung der vielfältigen fachlichen Themen, welche die Stadtentwicklung beeinflussen. Der neue FNP nimmt wichtige Zukunftsthemen in den Blick und stellt die Richtschnur für die (räumliche) Entwicklung der Kernstadt und der Ortsbezirke bis ins Jahr 2040 dar.

Geltungsbereich

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße mit einer Flächengröße von ca. 11.700 ha. Dieses beinhaltet die Gemarkung Neustadt sowie die Gemarkungen (der Ortsbezirke) Diedesfeld, Duttweiler, Geinsheim, Gimmeldingen, Haardt, Hambach, Königsbach, Lachen-Speyerdorf und Mußbach.

Bestandteile des Flächennutzungsplans 2040

Planzeichnung

FNP-Begründung:

Teil A (Grundlagen) und B (Konzeption)
Teil C (Umweltbericht)
Themenkarte 1 Rad- und Wanderwege
Themenkarte 2 Wasserschutzgebiete
Themenkarte 3 Denkmalschutz

Bestandteile des Landschaftsplans 

Erläuterungsbericht:

Band I - Zustand von Natur und Landschaft
Band II - Zielkonzept

Pläne:

Plan 1 - Flächennutzungen/Schutzgebiete
Plan 2 - Biotope, Lebensräume und Verbundsysteme
Plan 3 - Schutzgut Klima/Luft
Plan 4 - Schutzgut Boden
Plan 5 - Schutzgut Wasser
Plan 6 - Landschaftserleben und Erholung
Plan 7 - Ziele und Leitbild
Plan 8 - Schwerpunkträume

Infoveranstaltung 29.02.2024