Seiteninhalt
16.05.2025

OB-Wahl am 15. Juni: Briefwahlunterlagen beantragen - Briefwahlbüro seit 12. Mai geöffnet

Am Sonntag, 15. Juni 2025, wird ein neuer Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin gewählt. Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis spätestens 23. Mai zugestellt werden.

Wer per Briefwahl wählen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Er kann die Briefwahlausgabe im Rathaus am Marktplatz (Zugang über den Juliusplatz) nutzen und dort auch direkt wählen. Das Briefwahlbüro öffnete am Montag, 12. Mai, und ist zu folgenden Zeiten besetzt: Montag bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr und zusätzlich am Freitag, 13. Juni, von 8 bis 18 Uhr. Die Beantragung im Rathaus kann auch ohne Wahlbenachrichtigung erfolgen. Bitte mitbringen: gültigen Ausweis und die Wahlbenachrichtigung.

Eine weitere Möglichkeit ist die Anforderung per E-Mail an briefwahl@neustadt.eu. Dies geht, ebenso wie die Nutzung des Online-Angebots (OLIWA), bereits seit Freitag, 9. Mai. Für die Beantragung per E-Mail sind folgende Daten wichtig: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, die vollständige Anschrift und ggf. eine abweichende Versandanschrift.

Eine Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist nur gegen Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und kann lediglich für maximal vier Personen Briefwahlunterlagen abholen.

Ausführliche Infos sind unter www.neustadt.eu/wahlen verfügbar.

Autor/in: Pressestelle