Willkommen in unserer Stadt: 42 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger feiern ihre Einbürgerung
Am 16. Juli erlebten 42 Menschen aus 18 verschiedenen Nationen einen ganz besonderen Tag: In feierlichem Rahmen wurden sie im Ratssaal von Bürgermeister Stefan Ulrich offiziell eingebürgert – ein bedeutender Schritt und ein bewegender Moment für alle Beteiligten. Dass die Freude groß war, merkte man am begeisterten Applaus für jeden einzelnen.
Ursprünglich stammen sie aus Syrien, Iran, Kolumbien, Bulgarien, Serbien, Marokko, Sri Lanka, Rumänien, Kroatien, Kosovo, Nord Mazedonien, Ukraine, Afghanistan, Indien, Polen, Türkei, Belgien und Weißrussland.
Besonders war die Einbürgerung von Tetyana Savka, einer Mitarbeiterin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie stammt aus der Ukraine, lebt seit über 20 Jahren in Deutschland und ist seit fünf Jahren als Regionalkoordinatorin insbesondere für die Integrationskurse beim BAMF tätig – ein beeindruckendes Beispiel für gelebte Integration und Verbundenheit mit unserem Land.
Zeremonie und Beteiligte
Nachdem die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger den Eid auf das Grundgesetz gemeinsam abgelegt hatten, überreichte Bürgermeister Stefan Ulrich jedem persönlich seine Einbürgerungsurkunde und sprach im Namen der gesamten Stadt seine Anerkennung und herzlichsten Glückwünsche aus. Die neuen Bürgerinnen und Bürger haben die deutsche Sprache erlernt und haben einen Beruf gefunden, der ihren Lebensunterhalt sichert.
Rechte und Pflichten als Staatsbürgerin oder Staatsbürger
Bürgermeister Stefan Ulrich: „Mit der Einbürgerung entscheidet man sich bewusst für unser Land – und für unsere gemeinsamen Werte. Demokratie, Gleichberechtigung und Rechtsstaatlichkeit sind das Fundament unserer Gesellschaft.“
Mit dem Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit gehen bedeutsame Rechte einher – etwa das aktive und passive Wahlrecht bei Wahlen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, der Zugang zu bestimmten Berufen im öffentlichen Dienst oder diplomatischer Schutz im Ausland.
Gleichzeitig bringt die Staatsbürgerschaft auch Pflichten mit sich: Dazu gehört die Achtung der Gesetze und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die Steuerpflicht und – je nach Gesetzeslage – die Bereitschaft zum Wehr- oder Ersatzdienst. Auch gesellschaftliches Engagement und Teilhabe gehören zu einer aktiven Bürgerschaft dazu.
Engagement auch nach der Einbürgerung
Der Verein für Bildung und Integration e.V. stellte sich im Rahmen der Veranstaltung vor und zeigte Wege auf, wie Teilhabe und gesellschaftliches Engagement auch nach der Einbürgerung weiter gestärkt werden können. Die Ehrenamtlichen bieten Hausaufgabenbetreuung, Sprachförderung, Musikunterricht oder Ausflüge an. Zur Feier des Tages gab es für jeden einen Eisgutschein.
Willkommen
Wir heißen unsere neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger von Herzen willkommen. Sie sind nun nicht nur rechtlich, sondern auch ganz persönlich ein fester Teil unserer Stadtgemeinschaft. „Sie behalten Ihre Wurzeln und mit ihren Geschichten, Erfahrungen und Perspektiven bereichern sie unser Zusammenleben – und gestalten unsere gemeinsame Zukunft aktiv mit“, so Bürgermeister Ulrich.
