Weniger Plastik in der Biotonne: ESN kontrolliert schärfer - Rote Karte bei Falschbefüllung
Seit einigen Wochen gilt die verschärfte bundesweite Bioabfallverordnung. Das hat auch für Neustadt an der Weinstraße deutliche Konsequenzen. Befinden sich zu viele Störstoffe im Biomüll, wird die Entsorgung sehr teuer. Daher müssen falsch befüllte Tonnen künftig stehenbleiben.
Doch der ESN (Eigenbetrieb Stadtentsorgung) bietet den Bürgerinnen und Bürgern auch in diesem Fall verschiedene Problemlösungen an.
Klares Ziel der verschärften Kontrollen des ESN ist es, den Anteil an Störstoffen – vor allem Plastik – drastisch zu senken. Denn die Qualität des Abfalls entscheidet darüber, ob dieser verwertet werden kann: In der Vergärung zu Biogas oder in der Kompostierung zu Kompost.
Fremdstoffe wie Kunststoffe, Glas oder Metall stören diesen Prozess massiv, verursachen Mikroplastik im Boden und treiben die Kosten für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger in die Höhe.
Ein großes Problem stellen nach wie vor kompostierbare Plastiktüten dar; diese benötigen bis zu 6 Monate, um sich vollständig zu zersetzen, der Bioabfall verbleibt jedoch deutlich kürzer in den Recyclinganlagen.
Darüber hinaus stellen die kompostierbaren Plastiktüten optisch keinen Unterschied zu den herkömmlichen Plastiktüten dar und werden als Störstoffe gewertet; daher sind diese nicht erlaubt.
Die zum 1. Mai 2025 novellierte Bioabfallverordnung schreibt unter anderem vor, dass Bioabfälle künftig höchstens 3 Prozent an Störstoffen (maximal 1 Prozent Kunststoff) enthalten dürfen. Werden die neuen Grenzwerte überschritten, muss die gesamte Ladung teuer entsorgt werden – als Restmüll. Diese Zusatzkosten belasten direkt den Gebührenhaushalt der Stadt.
Mitarbeitende des ESN führen schon seit dem Jahr 2022 regelmäßige Sichtkontrollen bei der Biotonnenabfuhr durch und informieren über die richtige Trennung des Abfalls. Ab sofort werden die Tonnen, die Störstoffe enthalten, nicht geleert. Stattdessen wird eine „Rote Karte“ als Aufkleber sichtbar am Behälter angebracht.
Das bedeutet konkret:
- Die Biotonne bleibt stehen.
- Der Inhalt muss vom Haushalt nachsortiert werden; dem ESN muss, z.B. per Mail an biotonnen@esn-nw.de, angezeigt werden, dass die Biotonne jetzt korrekt befüllt ist.
- Erst danach kann die Tonne beim nächsten Abfuhrtermin wieder bereitgestellt werden.
- Alternativ kann eine kostenpflichtige Sonderleerung als Restmüll beantragt werden – jedoch zu höheren Gebühren.
Was gehört in die Biotonne – und was nicht?
Erlaubt sind u. a.:
- Obst- und Gemüsereste
- Gekochte Speisereste
- Kaffeesatz samt Filter, Teebeutel
- Eierschalen, Blumen, Laub, Strauch- und Rasenschnitt
Nicht erlaubt sind:
- Alle Arten von Kunststoff, auch Artikel aus „kompostierbarem“ Kunststoff
- Verpackungen, Folien, Glas und Metall
- Windeln, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen
- Tierstreu, Katzen- oder Hundekot
- Auch biologisch abbaubare Plastiktüten (z. B. aus „Ecovio“) gehören nicht in die Biotonne, da sie sich nicht schnell genug zersetzen und als Mikroplastik im Kompost enden.
Tipps zur Sammlung von Bioabfall
- Bioabfälle am besten lose oder in Zeitungspapier/Papiertüten sammeln.
- Kein Flüssigabfall, keine stark nassen Abfälle direkt einwerfen. In der Spüle abtropfen lassen.
- Die Biotonne sollte stets geschlossen sein, damit die Gerüche in der Tonne und die Fliegen draußen bleiben.
- Je nach Verschmutzungsgrad sollte die Tonne gelegentlich gereinigt werden. Vor dem erneuten Befüllen sollte sie komplett abgetrocknet sein. Den Deckelrand öfter mal reinigen.
Die Stadtverwaltung sowie der ESN appellieren an alle Haushalte: Bitte befüllen Sie Ihre Biotonnen korrekt! Nur so lassen sich Gebühren stabil halten, Ressourcen schonen und hochwertige Kompostprodukte herstellen.
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen – von der Verweigerung der Leerung bis zur kostenpflichtigen Sonderentsorgung.
