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29.10.2025

Vogelgrippe: Ausbreitung eindämmen mit Vorsichtsmaßnahmen - Noch keine Fälle in Neustadt

Aktuell gibt es keine Verdachtsfälle der Vogelgrippe in Neustadt an der Weinstraße. Dennoch beobachten die Veterinärbehörden die Situation genau, da in mehreren benachbarten Landkreisen – darunter im Kreis Südliche Weinstraße und im Rhein-Pfalz-Kreis – das Virus nachgewiesen wurde. Daher bittet die Stadtverwaltung um die Beachtung einiger Empfehlungen, die der weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe entgegenwirken sollen. 

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) verzeichnet eine wachsende Zahl an Nachweisen in ganz Rheinland-Pfalz. In einer privaten Geflügelhaltung im Landkreis Südliche Weinstraße ist die Vogelgrippe bereits ausgebrochen. Alle dort gehaltenen Gänse sind verendet. Im Saarland wurde aufgrund der zunehmenden Fälle bereits eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet.

Für Rheinland-Pfalz – und somit Neustadt an der Weinstraße - ist eine solche Maßnahme derzeit nicht vorgesehen. Das LUA begründet dies mit der im Vergleich zu anderen Bundesländern geringeren Zahl von Geflügelhaltungen. Die Lage werde jedoch fortlaufend neu bewertet. Sollte sich die Situation verändern, können entsprechende Schutzmaßnahmen auch regional angeordnet werden.

Das für Neustadt zuständige Veterinäramt ist beim Landkreis Bad Dürkheim angesiedelt. Es steht in engem Austausch mit den Fachinstituten auf Landes- und Bundesebene. Ziel ist es, Maßnahmen zur Eindämmung umzusetzen.

Die Vogelgrippe breitet sich seit einigen Wochen in Deutschland aus. Die größten Verluste gab es bisher in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, wo auch größere Geflügelbetriebe betroffen sind.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bewertet das Risiko weiterer Ausbrüche in Wildvogelbeständen und auch in Geflügelhaltungen als hoch. Die Hauptursache für die derzeitige Verbreitung ist die intensive Zugaktivität vieler Wasservogelarten, die das Virus über weite Distanzen verbreiten können.

Hintergrund: Was ist die Vogelgrippe?

Die Vogelgrippe ist eine durch Viren ausgelöste Erkrankung, die vor allem bei Vögeln auftritt und häufig tödlich verläuft. Besonders anfällig sind Wasservögel wie Enten und Gänse sowie Hausgeflügel wie Hühner und Puten. Das Virus kann sich sowohl durch direkten Kontakt zwischen Tieren als auch über verunreinigte Gegenstände, Futter, Fahrzeuge oder Kleidung verbreiten.

Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit, kann von wenigen Stunden bis zu mehreren Tagen dauern. Die Krankheitssymptome sind vielfältig und reichen von plötzlicher Schwäche über Atemprobleme bis hin zu einer hohen Sterblichkeit im Bestand.

Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) besteht für Menschen kein erhöhtes Risiko einer Infektion, solange kein direkter Kontakt zu infizierten Vögeln oder deren Ausscheidungen besteht. Eine Übertragung auf den Menschen ist bislang nur in sehr seltenen Fällen und fast ausschließlich bei engem Kontakt zu erkranktem Geflügel beobachtet worden. Dennoch wird empfohlen, tote oder offensichtlich kranke Wildvögel nicht zu berühren und Abstand zu halten, um eine mögliche Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden.

Empfehlungen für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter

Die Stadtverwaltung Neustadt ruft alle Halterinnen und Halter von Haus- und Nutzgeflügel dazu auf, ihre Tiere besonders sorgfältig zu schützen und die allgemeinen Hygienemaßnahmen einzuhalten. Eine Stallpflicht besteht derzeit nicht, dennoch sollten die folgenden Vorsichtsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden:

  • Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln: Ausläufe sollten abgedeckt oder mit Netzen gesichert werden, um den direkten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Futter und Wasserstellen sollten nur in geschützten Bereichen angeboten werden.
  • Hygiene im Stall: Hände sind vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Ställe gründlich zu waschen. Es sollte ausschließlich saubere Stallkleidung getragen werden, die getrennt von Straßenkleidung aufbewahrt wird.
  • Futter und Einstreu sicher lagern: Futter, Einstreu und andere Materialien müssen so gelagert werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
  • Betriebsbereiche sichern: Zugänge zu Ställen und Gehegen sind so zu sichern, dass unbefugte Personen keinen Zutritt haben.
  • Bestände regelmäßig kontrollieren: Geflügelhalterinnen und -halter sollten ihre Tiere täglich beobachten. Auffälligkeiten oder plötzliche Verluste sind umgehend dem Veterinäramt zu melden.
  • Darüber hinaus erinnert die Stadtverwaltung daran, dass jede Geflügelhaltung – auch kleinere Hobbyhaltungen – bei der zuständigen Kreisverwaltung angezeigt und bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz gemeldet werden muss.

Infos zur Anmeldung von Tierhaltungen in Neustadt finden sich auf der Internetseite des Landkreises Bad Dürkheim unter www.kreis-bad-duerkheim.de/nutztierhaltung

Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

Nicht nur Geflügelhalterinnen und -halter, sondern auch alle Bürgerinnen und Bürger können helfen, die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.

  • Wer beim Spaziergang, auf Feldwegen oder in der Nähe von Gewässern tote oder kranke Wildvögel entdeckt, sollte diese nicht anfassen und den Fund sofort dem zuständigen Veterinäramt melden. Idealerweise werden dabei der genaue Fundort oder GPS-Koordinaten angegeben.
  • Darüber hinaus sollten Hunde insbesondere in Ufer- und Feuchtgebieten angeleint werden, um den Kontakt mit toten oder erkrankten Wildvögeln zu verhindern.
  • Auch das Aufheben von Federn oder anderen tierischen Überresten sollte vermieden werden.
  • Meldungen zu Wildvogelfunden können an folgende E-Mail-Adresse des für Neustadt zuständigen Landkreises Bad Dürkheim geschickt werden: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de
  • Für den Menschen besteht nach Angaben des Robert Koch-Instituts keine direkte Gesundheitsgefahr. Dennoch kann das Virus über verunreinigte Kleidung, Schuhe oder Gegenstände unbeabsichtigt weitergetragen werden.

Einschätzung und Ausblick

Die derzeitige Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts geht davon aus, dass es in den kommenden Wochen aufgrund des Vogelzugs zu weiteren Virusnachweisen bei Wildvögeln kommen kann. Ziel der Behörden ist es, das Risiko einer Einschleppung in Hausgeflügelbestände so gering wie möglich zu halten. Alle Geflügelhalterinnen und -halter sowie alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, aufmerksam zu bleiben und die empfohlenen Maßnahmen einzuhalten. Durch umsichtiges Verhalten kann entscheidend dazu beigetragen werden, die Vogelgrippe einzudämmen.

Weitere Informationen:

Autor/in: Pressestelle