Öffentliche Bekanntmachung: ab sofort Stallpflicht wegen Vogelgrippe
Geflügel darf ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung/Voliere), gehalten werden.
Die Durchführung von Geflügelbörsen und Märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel zum Kauf angeboten oder zur Schau gestellt wird, wird bis auf weiteres auch in Stadt Neustadt untersagt.
Weitere Informationen:
- Landkreis Bad Dürkheim (als für Neustadt zuständige Veterinärbehörde): www.kreis-bad-duerkheim.de
- Friedrich-Loeffler-Institut (FLI): www.fli.de
- Robert Koch-Institut (RKI): www.rki.de
- Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA): lua.rlp.de
