Seiteninhalt
13.11.2025

Öffentliche Bekanntmachung: ab sofort Stallpflicht wegen Vogelgrippe

Auch in Neustadt an der Weinstraße wurde laut Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Bad Dürkheim ab sofort die Aufstallung von sämtlichen gehaltenen, hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest)-empfänglichen Vogelarten (u.a. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse, Tauben und Greife) angeordnet. Die Verpflichtung zur Aufstallung gilt zunächst bis zum 30. November 2025.

Geflügel darf ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung/Voliere), gehalten werden.

Die Durchführung von Geflügelbörsen und Märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel zum Kauf angeboten oder zur Schau gestellt wird, wird bis auf weiteres auch in Stadt Neustadt untersagt. 

Weitere Informationen:

Autor/in: Pressestelle