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19.05.2020

Sperrung Mußbacher Baggerweiher

Zum Schutz der vielen besonderen Arten am Mussbacher Baggerweiher wurde im April die nördliche Zuwegung ins Gebiet mit einem Bauzaun verschlossen.

Generell ist das Betreten des Naturschutzgebietes nur von Süden aus zulässig mit dem Vogelbeobachtungspunkt als Ziel. Alle sonstigen Trampelpfade und Wege, die ins Gebiet führen, dürfen ausdrücklich nicht betreten werden. Da das Vielen nicht bewusst war und bei Kontrollen bereits mehrfach festgestellt wurde, dass dieses Verbot nicht bekannt ist, wurden die Zugänge gut sichtbar gesperrt. Davon profitieren viele seltene Arten, die im Naturschutzgebiet ihre Heimat haben und sich jetzt im April/Mai um Nachwuchs kümmern oder dort während des Vogelzugs eine Rast machen. Zu den Besonderheiten der Tierwelt gehören viele Arten, deren Namen den meisten Menschen noch nicht einmal mehr geläufig sind, wie Baumpieper, Birkenzeisig, Braunkehlchen, Erlenzeisig, Flussuferläufer, Gelbspötter, Goldammer, Kernbeißer, Orpheusspötter, Pirol, Rohrammer, Schwarzkehlchen, Stieglitz, Wiesenpieper oder Waldwasserläufer.

Zum Schutz dieser Tiere ist es erforderlich, das Betretungsverbot strikt einzuhalten. Dies wird in den kommenden Monaten auch durch städtisches Personal sporadisch kontrolliert werden, wobei ein Verstoß gegen das Betretungsverbot zur Einleitung eines Bussgeldverfahrens führen kann. Der Bussgeldrahmen nach §37 (1) Nr. 2 LNatschG RLP liegt bei bis zu 50.000 €.

Um Respekt vor den wildlebenden Tieren und Beachtung der Verbote wird gebeten.

Autor/in: Pressestelle