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Gewässer (öffentlich): Erdwärmesonde Bohrung anzeigen
[Nr.99129025005002 ]

Leistungsbeschreibung

Für die Errichtung von Erdwärmesonden ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese muss vor Beginn der Bohrungen und der Installation der Erdwärmesonden vorliegen.
 
Erdwärmesondenbohrungen sind zusätzlich zu dem wasserrechtlichen Zulassungsverfahren entsprechend dem Lagerstättengesetz bzw. bei Bohrungen > 100 m Tiefe dem Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz (LGB) als geowissenschaftlicher Fachbehörde bzw. zuständige Bergbehörde des Landes Rheinland-Pfalz von der ausführenden Bohrfirma anzuzeigen. 

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte hierzu erteilt die Kreis- bzw. Stadtverwaltung als untere Wasserbehörde.
 
Was muss ich mitbringen?
  • Für das wasserrechtliche Verfahren
  • Antragsschreiben
  • Pläne und Unterlagen zur Ausführung, erstellt von einer fachkundigen Person
Hinweise für die Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten:

Welche Gebühren fallen an?

Für das wasserrechtliche Verfahren
 
Für die Erteilung der Erlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr zwischen 26,50 € und 5.315,00 € an(vgl. Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten - (Besonderes Gebührenverzeichnis).
[Für Einfamilienhäuser wird die Gebühr in der Größenordnung von einigen Hundert Euros liegen.]

Welche Fristen muss ich beachten?

Für das wasserrechtliche Verfahren

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist rechtzeitig  zu beantragen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch.

Anträge / Formulare

Die für den wasserrechtlichen Erlaubnisantrag erforderlichen Pläne und Unterlagen sind durch eine fachkundige Person im Sinne des Landeswassergesetz zu erstellen, die in die Liste bzw. ein Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz oder in einer vergleichbaren Liste eines anderen Bundeslandes eingetragen ist.

Was sollte ich noch wissen?

Sind durch die Grundwasserentnahme erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten, ist nach dem Ergebnis einer Vorprüfung im Einzelfall gegebenenfalls eine in das Erlaubnisverfahren integrierte Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Unterstützende Institutionen

 Für das wasserrechtliche Verfahren

Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord (www.sgdnord.rlp.de) und Süd (www.sgdsued.rlp.de).