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Karl-Helfferich-Straße 2
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr:
Bürgerbüro und Zulassungsstelle
Montag: 8:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr,
Dienstag: 8:00–12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00–18:00 Uhr
Führerscheinstelle
Montag und Dienstag: 8:30–12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
Ausländerbehörde
Besucherinnen und Besucher der städtischen Ausländerbehörde vereinbaren bitte einen Termin über unser Online-Buchungssystem.
Bauberatungszentrum
Montag-Mittwoch: 8:00–12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Über das Online-Buchungssystem können Sie einen Termin im Bauberatungszentrum vereinbaren.
Stadtkasse und Abteilung Steuern
Montag, Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung
Dienstag: 8:30–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Kanzlei
Montag bis Mittwoch: 8:30–16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem (https://www.neustadt.eu/termin) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags.
Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag: 8:30–12:00 Uhr
Dienstag: 8:30–12:00 Uhr
Mittwoch: 8:30–12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Aktuell besteht keine Maskenpflicht. Sich selbst und andere zu schützen bleibt aber sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Die Maske ist ein gutes Mittel, um die Verbreitung von Viruserkrankungen einzudämmen. In der aktuellen Lage ist es dringend geboten, weiterhin dort eine Maske zu tragen, wo sich Menschen spontan begegnen oder sich nicht kennen. Wir bitten Sie ebenfalls um die Einhaltung eines Mindestabstandes. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Einzelne Abteilungen können abweichende Öffnungszeiten haben. Diese finden bei den einzelnen Leistungen der Stadtverwaltung.
Zuständig für 35 Dienstleistungen
Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen »
Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen »
Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums »
Biotopkataster/ Biotopkartierung »
Brunnen bohren und Wasser entnehmen »
Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung »
Emissionserklärung nach 11. BlmSchV abgeben »
Errichtung eines Tiergeheges anzeigen »
Gewässer (öffentlich): Erdwärmesonde Bohrung anzeigen »
Herkulesstaude (Riesenbärenklau) bekämpfen »
Hochwasser/ Hochwasserschutz »
Kleinkläranlagen freistellen von der Abwasserbeseitigungspflicht (Einleitungserlaubnis) »
Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen »
Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen »
Schadensersatz bei Jagdschäden und Wildschäden »
Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten – Hornissen, Hummeln, Wespen und Wildbienen »
Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft »