Wahl zum Beirat für Migration und Integration am 10.11.2024
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Wahl des Beirates für Migration und Integration am 10.11.2024
Wahlergebnis
In den Beirat für Migration und Integration der Stadt Neustadt sind gewählt:
Platz 1: Lopzez Herreros, Eredesvinda mit 165 Stimmen
Platz 2: Kilic-Wendel, Piyale mit 152 Stimmen
Platz 3: Kupper, Barbara mit 135 Stimmen
Platz 4: Akdemir, Murat mit 123 Stimmen
Platz 5: Krikiba, Hamza mit 104 Stimmen
Platz 6: Kwantaliani, Inga mit 91 Stimmen
Platz 7: Steinbrecher, Cumhur mit 89 Stimmen
Platz 8: Özer, Serkan mit 76 Stimmen
Platz 9: Kobeissi, Miguel mit 74 Stimmen
Platz 10: Özer, Harun mit 68 Stimmen
Ersatzleute für den Beirat für Migration und Integration der Stadt Neustadt sind:
Platz 1: Kwantaliani, Rosa mit 67 Stimmen
Platz 2: Birdal, Yavuz mit 62 Stimmen
Platz 3: Demir, Erkan mit 58 Stimmen
Platz 4: Memokoh, Gafarou mit 50 Stimmen
Platz 5: Özer, Sahamettin mit 41 Stimmen
Platz 6: Magomadov, Aslanbek mit 35 Stimmen
Aufgaben des Beirates für Migration und Integration
Aufgabe des Beirates für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in der Stadt Neustadt an der Weinstraße wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses.
Im Beirat für Migration und Integration werden die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund sowie Fragen der kommunalen Integrationspolitik erörtert und gegenüber den Organen der Stadt Neustadt an der Weinstraße vertreten. Der Beirat für Migration und Integration kann zu allen Fragen, die seinen Aufgabenbereich betreffen, Stellungnahmen abgeben.
Weiterhin versteht sich der Beirat für Migration und Integration sich u.a. als Kontaktstelle für die Migratinnen und Migranten.
Bekanntmachungen
Hier finden Sie die wichtigsten Bekanntmachungen, die im Zusammenhang mit der Wahl zum Beirat für Migration und Integration 2024 stehen:
Amtsblatt Nr. 44-2024 - vom 22.08.2024
▶ Bekanntmachung der Wahlleiterin der Stadt Neustadt an der Weinstraße über Wahltag und die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Beirats für Migation und Integration 2024
Amtsblatt Nr. 49-2024 - vom 12.09.2024
▶ Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und der deutschen Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund in das Wählerverzeichnis
Amtsblatt Nr. 50-2024 vom 19.09.2024
▶ Bekanntmachung des stellvertretenden Wahlleiters der Stadt Neustadt an der Weinstraße über die Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl zum Beirat Migration und Integration am 26.09.2024
Amtsblatt Nr. 52-2024 - vom 26.09.2024
▶ Bekanntmachung der Wahlleiterin über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Neustadt an der Weinstraße am 10. November 2024
Amtsblatt Nr. 53-2024 - vom 04.10.2024
▶ Bekanntmachung der Wahlleiterin über die Durchführung der Wahl zum Beirat für Migration und Integration als Briefwahl, Zeit und Ort des Zusammentritts des Briefwahlvorstandes, Zusendung der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten und die Rücksendung der Wahlbriefe
Amtsblatt Nr. 55-2024 - vom 17.10.2024
▶ Bekanntmachung des stellvertretenden Wahlleiters über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zur Wahl des Beirates für Migration und Integration
Amtsblatt Nr. 57-2024 - vom 31.10.2024
▶ Bekanntmachung des stellvertretenden Wahlleiters der Stadt Neustadt an der Weinstraße über die Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl zum Beirat Migration und Integration am 14. November 2024
Amtsblatt Nr. 60-2024 - vom 14.11.2024
▶ Bekanntmachung des stellv. Wahlleiters der Stadt Neustadt an der Weinstraße über das Ergebnis der Wahl des Beirats für Migration und Integration 2024
Amtsblatt Nr. 66-2024 - vom 12.12.2024
▶ Bekanntmachung über die berufenen Ersatzpersonen
Allgemeine Information zur Einreichung von Wahlvorschlägen
▶ Wo und bis wann sind Wahlschläge einzureichen?
Wahlvorschläge für den Beirat Migration und Integration sind bis spätestens zum 23. September 2024, 18:00 Uhr beim Wahlamt der
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
im Zimmer 117-119
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
einzureichen.
▶ Wer kann Wahlvorschläge einreichen?
- Jeder Wahlberechtigte
- Wahlberechtigte können sich auch selbst vorschlagen.
- Vereine
- Verbände
- sonstige Organisationen
- politische Parteien und Wählergruppen
▶ Was gibt es bei der Einreichung von Wahlvorschlägen noch zu beachten?
- Der Wahlvorschlag ist vom Vorschlagenden zu unterzeichnen.
- Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung der Vorgeschlagenen gültig.
- Im Wahlvorschlag sind der/die Vorschlagende und die Vorgeschlagenen jeweilis mit Name, Vorname und Anschrift eindeutig zu bezeichnen.
- Für eine bessere Identifizierung der Vorgeschlagenen sollen auch weitere Merkmale, wie Beruf, Stand oder Alter, angegeben werden.
Unterlagen zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Hier sind die wichtigsten Unterlagen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgelistet:
▶Vordruck Wahlvorschlag für Beirat Migration und Integration 2024
▶ Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
Wählbarkeit - Wer kann alles gewählt werden?
Nur vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber können grundsätzlich gewählt werden.
Kandidieren dürfen alle Einwohnerinnen und Einwohner im Einzugsgebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße inkl. den Ortsbezirken mit oder ohne Migrationshintergrund und unabhängig von der Staatsangehörigkeit ab dem 16. Lebensjahr.
Wahlberechtigung - Wer darf alles wählen?
Wahlberechtigt sind
- Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
- Staatenlose
- Eingebürgerte
- Spätaussiedlerinnen und -aussiedler
- Einwohnerinnen und Einwohner mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit (Doppelstaatler/innen)
- sowie die Kinder der oben Genannten.
Weitere Voraussetzungen für die Wahlberechtigung sind:
- die Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag
- mindestens drei Monate mit Erstwohnsitz in der Stadt Neustadt an der Weinstraße inkl. den Ortsbezirken gemeldet (10. August 2024)
- kein Ausschluss vom Wahlrecht im Sinne des § 2 Kommunalwahlgesetz
Wahlberechtigt sind ebenfalls nur Einwohnerinnen und Einwohner, die im Wählerverzeichnis geführt sind. Sofern Sie nicht im Wählerverzeichnis geführt sein sollten, können Sie über den folgenden Antrag bis zum 21. Oktober 2024, 12:00 Uhr, die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen.
Weiterführende Informationen der AGARP
Die AGARP (=Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration) ist der Landesverband der kommunalen Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz. Über den folgenden Link gelangen Sie auf die Website. Auf dieser Website erhalten Sie weiterführende Informationen (auch in verschiedenen Sprachen) zur Arbeit der AGARP sowie nützliche Unterstützung zu den Aufgaben, der Stellung und der Wahl der Beiräte für Migration und Integration 2024.
Die folgenden Dokumente sind von der Website der AGARP entnommen: