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Prävention und Sicherheit

Vorbeugen ist besser als helfen! Diese allseits bekannte Aussage gilt ebenso im privaten Bereich wie auch im gesellschaftlichen Leben.

So werden durch öffentliche, private und ehrenamtliche Träger vielfältige Programme initiiert, die Bürgerinnen und Bürger sowie die gesamte Bevölkerung vor Gefahren und negativen Ereignissen schützen sollen.

Durch Gewaltprävention und Intervention soll die Sicherheit für alle Menschen in der Stadt Neustadt an der Weinstraße erhöht werden.

Themen können sowohl Bereiche der Gesundheit, des Drogenmissbrauchs, des Sports, der Umwelt, des Brandschutzes, der Sozialarbeit, der Integration als auch der Kriminaltät umfassen. Häufig treten die konkreten Probleme nicht isoliert auf.

So kann z. B. ein Drogenabhängiger oder eine Drogenabhängige neben der Schädigung der eigenen Gesundheit auch im Sozialverhalten und in der Kriminalitiät auffällig werden. Hieraus wird deutlich, dass vernetzte Strategien einzelner Präventionsgremien Voraussetzung sind, um gezielte Aktionen erfolgreich abzuschließen.

Der sogenannte Enkeltrick ist eine besonders hinterhältige Form des Betrugs, der für Opfer oft existenzielle Folgen haben kann. Personen können dadurch hohe Geldbeträge verlieren oder sogar um ihre Lebensersparnisse gebracht werden.

Wir möchten zudem allen Betroffenen von häuslicher Gewalt helfen und Mittel aufzeigen, sich zu wehren und aus der Gewaltsituation zu befreien.

Auch den Täterinnen und Tätern mit Gewaltproblemen möchten wir auf ihrem Weg aus der Gewalt Unterstützung anbieten.

Gewalt in engen sozialen Beziehungen

"Gewalt gegen Frauen ist die vielleicht schändlichste aller Menschenrechtsverletzungen. Sie kennt keine Grenzen; weder geographisch noch kulturell, noch im Hinblick auf materiellen Wohlstand. Solange sie anhält, können wir nicht behaupten, dass wir wirklich Fortschritte in Richtung Gleichstellung der Geschlechter, Entwicklung und Frieden machen."
Kofi Annan, ehemaliger Generalsekretär der Vereinten Nationen, New York, Juni 2000

Das bundesweite Hilfetelefon für Frauen ist unter der kostenfreien Hotline 0800/0116016 zu erreichen.

Link “Frauenhäuser in Rheinland-Pfalz
Das Frauenhaus Neustadt an der Weinstraße bietet Schutz und Unterkunft für Frauen und deren Kinder.
Telefonkontakt: 06321/2603
E-Mail-Kontakt: Frauenhaus Neustadt an der Weinstraße

Darüber hinaus gibt es in Neustadt an der Weinstraße eine Beratungsstelle für Frauen. Die Mitarbeiterinnen sind unter der Rufnummer 06321/2329 zu erreichen.

Der runde Tisch "Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Neustadt an der Weinstraße / Bad Dürkheim" hat eine Broschüre mit allen wichtigen Kontaktdaten und Informationen erarbeitet, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen: Beratungsverzeichnis für Neustadt an der Weinstraße und Bad Dürkheim

Erstinformation der Polizei zu diesem Thema: Gewalt in engen sozialen Beziehungen

Leitfaden der Polizei zum Thema “Gewalt in engen sozialen Beziehungen

Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit

Beratungskompass Rheinland-PfalzWerden Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld ausgeschlossen, benachteiligt oder direkt verbal oder körperlich angegriffen oder sind Sie Zeug*in davon? Auf unserer interaktiven Website finden Sie Anlaufstellen, bei denen Sie und andere Unterstützung und Rat bekommen können.

Der Beratungskompass Rheinland-Pfalz, eine Maßnahme des Landesaktionsplans gegen Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit,  bietet einen Überblick zu Anlaufstellen, bei denen Betroffene, Beratende und Interessierte Unterstützung und Rat bekommen können, wenn Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld ausgeschlossen, benachteiligt oder direkt verbal oder körperlich angegriffen wird oder Zeug*in davon ist.

Das Projekt wird von medien.rlp - Institut für Medien und Pädagogik e.V. - umgesetzt und durch Förderung des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration ermöglicht.

Weitere Informationen erhalten Sie im Flyer zum Download.

Sie erreichen den Beratungskompass Rheinland-Pfalz über den Link http://beratungskompass-rlp.de/ oder über den QR-Code:

Kriminalprävention

Kriminalität wird nicht nur durch die entschlossene Verfolgung begangener Straftaten bekämpft. Auch Präventionsmaßnahmen leisten einen wesentlichen Beitrag.

Kriminalprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein von der Politik und der Polizei erfüllt werden kann. Es kommt maßgeblich auf alle staatlichen und nicht-staatlichen Stellen, die Wirtschaft und die Medien an. Nicht zuletzt die Bevölkerung selbst kann durch verantwortungsvolles Verhalten einen wichtigen Beitrag zur Vorbeugung von Kriminalität leisten.

Präventionseinrichtungen können die Erfolgschancen präventiver Maßnahmen erhöhen. Aus diesem Grund haben die Polizeien des Bundes und der Länder das Programm "Polizeiliche Kriminalprävention" (ProPK) entwickelt. Das ProPK klärt die Bevölkerung, Medien und andere mit Prävention befasste Stellen bundesweit über Erscheinungsformen und Verhinderungsmöglichkeiten von Kriminalität auf. Durch systematische Datenerhebungen ist das ProPK in der Lage, sich auf die jeweils drängendsten Probleme zu konzentrieren. Dazu gehören derzeit u.a. Drogen, Sexualdelikte, Diebstahl/Einbruch, Gewalt, Raub, Betrug und Jugendkriminalität.

Das Polizeipräsidium Neustadt an der Weinstraße ist unter der Nummer 06321/854-0 zu erreichen.

Einbruchschutz wird staatlich gefördert! Die Stiftung "Deutsches Forum für Kriminalprävention" hat eine Broschüre zu diesem Thema erstellt: Einbruchschutz zahlt sich aus!

Auf der Homepage der Polizei Rheinland-Pfalz finden Sie zahlreiche Tipps und Informationen zur Kriminalprävention: Polizei RLP

Kontakt zum Beratungszentrum der Polizei erhalten Sie hier: Mailkontakt.

Wissenswertes zur Kriminalprävention:
Stiftung Kriminalprävention RLP
Kein Einbruch

Zur Opferhilfe des Weißen Rings geht es hier.

Cyberkriminalität

Cyberkriminalität (engl. cybercrime) ist ein weltweites Problem, das keine Landesgrenzen und verschlossenen Türen kennt. Es kann überall stattfinden, wo Menschen Computer und Smartphones benutzen – in Firmen, Behörden, Universitäten, zu Hause und unterwegs.

Der Begriff bezeichnet zunächst ganz allgemein Straftaten, die sich der modernen Informationstechnik als Werkzeug bedienen. Ein Beispiel wäre ein Betrugsversuch, der jemanden via E-Mail statt mit der Post erreicht. Im engeren Sinne sind jedoch Straftaten gemeint, die auf Computersysteme und Netzwerke selbst zielen.

Die Besonderheit der Cyberkriminalität besteht darin, dass die Täter nahezu von jedem Ort der Welt aus agieren und ihre Spuren relativ gut verschleiern können.

Von Cyberkriminalität Betroffene können sich an ihre örtliche Polizeidienststelle wenden. Zu kriminalitätsvorbeugenden Maßnahmen berät das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf seiner Webseite.

Enkeltrick

Mit den Worten „Rate mal, wer hier spricht“ oder ähnlichen Formulierungen rufen Betrügerinnen und Betrüger bei meist älteren und allein lebenden Personen an, geben sich als Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten kurzfristig um Bargeld. Als Grund wird ein finanzieller Engpass oder eine Notlage vorgetäuscht, beispielsweise ein Unfall, ein Auto- oder Computerkauf. Die Lage wird immer äußerst dringlich dargestellt. Oft werden die Betroffenen durch wiederholte Anrufe unter Druck gesetzt. Sobald das Opfer zahlen will, wird ein Bote angekündigt, der das Geld abholt.

Hat der Betroffene die geforderte Summe nicht parat, wird er gebeten, unverzüglich zur Bank zu gehen und dort den Betrag abzuheben. Nicht selten ruft der Täter oder die Täterin sogar ein Taxi, wenn das Opfer den Weg nicht mehr zu Fuß bewältigen kann. Auf diese Weise haben Enkeltrick-Betrüger in der Vergangenheit bereits Beträge im fünfstelligen Eurobereich erbeutet.

Die Variante der sogenannten Schockanrufe wenden Betrügerinnen und Betrüger vor allem bei älteren Menschen aus den ehemaligen Sowjetstaaten an. Sie melden sich - sehr häufig in russischer Sprache - per Telefon bei ihren Opfern und behaupten, dass ein Enkel oder ein anderer naher Verwandter in einen Verkehrsunfall oder in ein Strafverfahren verwickelt sei und sich deshalb in polizeilichem Gewahrsam befinde. Die Betrüger erklären, dass gegen eine Zahlung von der Strafverfolgung abgesehen und der Verwandte aus der Haft entlassen wird. Das Geld werde eine Person im Auftrag des Gerichts oder einer Behörde in ziviler Kleidung kurzfristig abholen.

Tipps Ihrer Polizei gegen den Enkeltrick:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst mit Namen vorstellt.
  • Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert.
  • Vergewissern Sie sich, ob der Anrufer bzw. die Anruferin wirklich ein Verwandter ist: Rufen Sie die jeweilige Person unter der bisher bekannten und benutzten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
  • Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
  • Informieren Sie sofort die Polizei über die 110, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt.
  • Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.

Broschüren der Polizei:
Sicher zu Hause; Ratgeber für Seniorinnen und Senioren
Sicher Leben; Ratgeber für Ältere und Junggebliebene

Der Seniorenbeirat Neustadt an der Weinstraße e. V. hat jeden ersten Montag im Monat um 14.00 Uhr Seniorensprechstunde in der Bürgerecke Neustadt an der Weinstraße. Nutzen Sie dieses Angebot, lassen Sie sich beraten und / oder tauschen Sie sich aus! Herr Ohmer, Vorsitzender des Seniorenbeirates, ist unter ernst.ohmer@web.de zu erreichen. Hier finden Sie den Seniorenwegweiser Neustadt an der Weinstraße als pdf-Datei zum Download.

Haustürbetrug

Beim Großteil aller Betrugsfälle an der Haustür handelt es sich um so genannte Haustürgeschäfte.

Zumeist geht es dabei um Ratenkauf- und Ratenlieferungsverträge (Abonnements) oder um Verträge über Dienst- und Werkleistungen. Wenn Sie sich bei einem derartigen Geschäftsabschluss über den Tisch gezogen fühlen, bleibt Ihnen in jedem Fall ein Widerspruchsrecht.

Das heißt: Kauferklärungen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dafür bestehen allerdings Voraussetzungen.
Bedingung ist, dass Sie durch einen Vertreter
- am Arbeitsplatz
- in der Privatwohnung
- bei Freizeitveranstaltungen
- bei sog. Kaffeefahrten oder
- auf der Straße
angesprochen und zur „Abgabe einer Erklärung“ veranlasst wurden.

Bitte beachten Sie:
Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn Sie den Vertreter selbst bestellt haben, ein Bagatellgeschäft (bis 40 Euro) oder eine notarielle Beurkundung vorliegt. Auch bei der Mitgliederwerbung für Vereine hat dieses Widerspruchsrecht keine Gültigkeit.

Beachten Sie folgende Tipps, falls forsch auftretende Fremde bei Ihnen klingeln:
- Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durchs Fenster genau an.
- Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung.
- Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.
- Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel.
- Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus.
- Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind.
- Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen Sie sich weder beeindrucken noch verwirren.
- Lesen Sie Vertragsbedingungen gründlich durch und lassen Sie sie sich bei Bedarf erklären.
- Leisten Sie keine Unterschriften für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen.
- Achten Sie bei der Unterschrift immer auch auf die Datumsangabe. Denken Sie daran, dass ein fehlendes oder falsches Datum die Durchsetzung Ihres Widerspruches erschwert.
- Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags mit deutlich lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners.
- Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung.
- Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten.
- Prüfen und vergleichen Sie Angebote genau. Lassen Sie sich gerade durch bedrängende Hinweise (Beispiel: "Dieses Angebot gilt nur noch heute!") auf keinen Fall unter Druck setzen.
- Wechseln Sie niemals Geld an der Haustür. Sie könnten - beispielsweise durch Falschgeld - betrogen werden.
- Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken Ihnen nie „Geldwechsler“ oder „Falschgeld-Prüfer“ ins Haus. Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei.
- Wenden Sie sich an die (Kriminal-) Polizeiliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort erhalten Sie wertvolle Tipps und hilfreiche Broschüren.