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Informationen zu den U-Untersuchungen

Früherkennungsuntersuchungen tragen wesentlich zu einem gesunden Aufwachsen eines Kindes bei. Erkrankungen oder
Entwicklungsverzögerungen können frühzeitige erkannt und behandelt werden.

Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen U-Untersuchungen:

Landeskinderschutzgesetz

Das 2008 in Kraft getretene Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) hat das Ziel, Kindern einen möglichst guten Start ins Leben zu ermöglichen.

Kinder sollen gesund aufwachsen und vor Misshandlung und Vernachlässigung geschützt werden. Dazu gehören eine gute Vernetzung der Hilfen für Familien und die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Damit dies gelingt, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Familienberatung, Schulen und weiteren Institutionen notwendig. Dies wurde durch den Ausbau sogenannter „lokaler Netzwerke“ erreicht, in denen die genannten Fachbereiche vertreten sind. Mittlerweile gibt es in jeder rheinland-pfälzischen Kommune ein „lokales Netzwerk“.

Eine „Servicestelle Kindesschutz“beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt berät und begleitet die Jugendämter in Rheinland-Pfalz fachlich.

Damit möglichst alle Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, wurde ein verbindliches Einladungswesen geschaffen. Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist eine „Zentrale Stelle“eingerichtet, die im Wesentlichen das Einladungsverfahren für die Früherkennungsuntersuchungen durchführt und die Eltern rechtzeitig über anstehende Vorsorgeuntersuchungen informiert und zur Teilnahme auffordert. Kommen die Eltern auch nach einer weiteren Erinnerung mit den Kindern nicht zur Untersuchung, setzt sich das Gesundheitsamt mit ihnen in Verbindung und wirkt in geeigneter Weise darauf hin, dass das Kind an der Untersuchung teilnimmt. Wird auch diese Untersuchung nicht in Anspruch genommen, wird das zuständige Jugendamt informiert; es prüft dann, ob es Hinweise auf einen Hilfebedarf in der Familie gibt.

Hier die U-Untersuchungen auf einen Blick

U1 Neugeborenen-Erstuntersuchung unmittelbar nach der Geburt

Erkennen von lebensbedrohlichen Komplikationen und sofort behandlungsbedürftigen Erkrankungen und Fehlbildungen, Schwarngerschafts-, Geburts- und Familienanamnese, Kontrolle von Atmung, Herzschlag, Hautfarbe, Reifezeichen. 

U2 3.–10. Lebenstag

Erkennen von angeborenen Erkrankungen und wesentlichen Gesundheitsrisiken, Vermeidung von Komplikationen: Anamnese und eingehende Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen

U3 4. - 5. Lebenswoche

Prüfung der altersgemäßen Entwicklung der Reflexe, der Motorik, des Gewichts und der Reaktionen, Untersuchung der Organe, Abfrage des Trink-, Verdauungs- und Schlafverhaltens, Untersuchung der Hüftgelenke auf Hüftgelenksdysplasie und -luxation

U4 3. - 4. Lebensmonat

Untersuchung der altersgerechten Entwicklung und Beweglichkeit des Säuglings, der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, Untersuchung von Wachstum, Motorik und NervensystemÜberschrift

U5 6. - 7. Lebensmonat


Untersuchung der altersgerechten Entwicklung und Beweglichkeit, der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, Untersuchung von Wachstum, Motorik und Nervensystem

U6 10. - 12. Lebensmonat

Untersuchung der altersgemäßen Entwicklung, der Organe, Sinnesorgane (insb. der Augen), Kontrolle des Bewegungsapparates, der Motorik, der Sprache und der Interaktion

U7 21. - 24. Lebensmonat

Untersuchung der altersgemäßen Entwicklung, Erkennen von Sehstörungen, Test der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung.

U7a 34. - 36. Lebensmonat

Schwerpunkt auf altersgerechter Sprachentwicklung, frühzeitige Erkennung von Sehstörungen

U8  46. - 48. Lebensmonat

Intensive Prüfung der Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten, Untersuchung von Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit, Reflexen, Muskelkraft und Zahnstatus

U9 60. - 64. Lebensmonat

Prüfung der Motorik, des Hör- und Sehvermögens und der Sprachentwicklung, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und gegenzuwirken

J1 13. - 14. Lebensjahr

Untersuchung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Wachstumsentwicklung, der Organe und des Skelettsystems, Erhebung des Impfstatus, Untersuchung des Stands der Pubertätsentwicklung, der seelischen Entwicklung und des Auftretens von psychischen Auffälligkeiten, von Schulleistungsproblemen und gesundheitsgefährdendem Verhalten (Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum), Beratung auf Grundlage des individuellen Risikoprofils des Jugendlichen zu Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung gesundheitsschädigender Verhaltensweisen und Tipps für eine gesunde Lebensführung

J2 30. – 72. Lebensmonat

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten u. a. mit eingehender Untersuchung und Inspektion der Mundhöhle, Einschätzung des Kariesrisikos, Beratung auch der Erziehungsberechtigten zu Mundhygiene und Ernährung, Motivation zur Prophylaxe und Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel

J3 6. – 18. Lebensjahr

Individualprophylaktische Leistungen u. a. mit Erhebung des Mundhygienestatus, Aufklärung des Versicherten und ggf. dessen Erziehungsberechtigten über Krankheitsursachen sowie deren Vermeidung, Motivation und Remotivation, lokale Fluoridierung und Versiegelung kariesfreier Fissuren und Grübchen von Backenzähnen. Ab dem zwölften Lebensjahr werden die halbjährlichen Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen; diese Eintragungen sollen eine regelmäßige Zahnpflege nachweisen und erhöhen die Festzuschüsse, wenn später Zahnersatz erforderlich werden sollte.