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Asylverfahren

Ein Ausländer, der sich auf das Asylrecht beruft (Asylbewerber), muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das im Asylgesetz festgelegt ist. Zuständig für die Durchführung der Asylverfahren aller Asylbewerber ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

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Rechtsgrundlagen

Relevante rechtliche Grundlagen im Bereich Asyl finden Sie unter folgenden Links: