Hilfsangebote
Um den geflüchteten Menschen das Ankommen in Neustadt an der Weinstraße zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern, bietet die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße sowie ehrenamtliche und caritative Organisationen zahlreiche Hilfsangebote an.
Beratung in Neustadt an der Weinstraße
Behörden
🖷 06321 855-1741
✉ soziale-hilfen-sozialamt@neustadt.eu
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Hindenburgstraße 9a
67433 Neustadt an der Weinstraße
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🖷 06321 855-1866
✉ auslaenderbehoerde@neustadt.eu
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Geschäftsstelle Neustadt-Weinstraße
Friedrich-Ebert-Straße 17
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Hotline für Neustadt an der Weinstraße: 06321-932 800, dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr
Asylberatung in Neustadt an der Weinstraße
Interkulturelles Haus
Talstraße 9
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Sprechstunden: Montags 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und donnerstags 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Sprechtag für Gründungsinteressierte und Personen, die ihre ausländischen Berufsqualifikationen anerkennen lassen möchten
Neustadt an der Weinstraße - Der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) bietet auch in diesem Jahr wieder kostenfreie Sprechtage für Gründungsinteressierte an. Dabei informiert er über behördliche Genehmigungen und Formalitäten im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung. Personen, die sich einen ausländischen Berufsabschluss bewerten oder anerkennen lassen möchten, können sich ebenfalls über die Antragsvoraussetzungen informieren. Die Termine werden rechtzeitig bekanntgeben. Kontakt unter eap-sgdsued@postelle.de oder Telefon 06321 99-2233.
Einschulung von Jugendlichen mit geringen Deutschkenntnissen an weiterführenden Schulen in Neustadt an der Weinstraße
Ab dem 21.03.2017 wird in Neustadt an der Weinstraße eine zentrale Anlaufstelle für schulpflichtige Jugendliche (10 - 17 Jahre) ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen eingerichtet. Unser Ziel ist es, die Jugendlichen zu beraten und entsprechend ihrem bisherigen Bildungsgang einer weiterführenden Schule zuzuordnen.
Die Anlaufstelle besteht aus den Vertreterinnen folgender Schulen in Neustadt:
Realschule plus in Neustadt, Ansprechperson: Frau Holstein (Lehrerin), Tel.: 06321-918610
Das Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium, Ansprechperson: Frau Bahl (Schulleitung), Tel.: 06321 499010
Berufsbildende Schule in Neustadt, Ansprechperson: Frau Kraus (Lehrerin), Tel.: 06321-49000
Die Beratungsstunde findet immer einmal in der Woche statt. Zur Terminvereinbarung wird gebeten, sich beim Sekretariat der RS+ telefonisch anzumelden.
Es wird um eine telefonische Voranmeldung über das Sekretariat der Realschule plus Neustadt gebeten.
Landwehrstraße 20
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Dinge des täglichen Bedarfs
Kleidung und Lebensmittel
Ausgabe Mittwoch 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Samstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Gartenstraße 19
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Öffnungszeiten Möbellager:
Montag bis Donnerstag von 9 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 15 Uhr, Freitag von 9 Uhr - 12 Uhr, oder nach Vereinbarung
Öffnungszeiten Kleiderkammer:
Montag bis Donnerstag von 9 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 15 Uhr, Freitag von 9 Uhr - 12 Uhr, oder nach Vereinbarung
Talstraße 5
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Mehr Informationen über den Lichtblick können Sie dem
Lichtblick Vorderseite Flyer (DOCX, 69 kB)
Lichtblick Rückseite Flyer (DOCX, 112 kB)
Projektleitung
Frau Rieger und Frau Vogt
Landauerstraße 43 / Ecke Moltkestraße
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Grainstraße 2
67433 Neustadt an der Weinstraße
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🖷 06321 8608 430
www.drk-neustadt.de
✉ info@drk-neustadt.de
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Rosslaufstraße 5
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Freizeitangebote
Fußball für Asylbewerber - Football for refugeees - FC Welcome Neustadt
jeden Freitag von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr in der Leibnitz-Gymnasium-Sporthalle, Karolinenstraße in Neustadt an der Weinstraße, im Sommer auch im Stadion zu geändertem Termin. Ansprechpartner ist Tim Wiedemann.
Stadtfühungen für Geflüchtete
Ehrenamtliche können sich gerne zwecks Führung für Geflüchtete durch Neustadt an der Weinstraße hier melden. Sobald es genügend Anmeldungen für eine Gruppe gibt, wird ein Termin mit der Tourist-Information vereinbart.
Nähere Informationen stehen auf diesem Informationsblatt.
Schwimmen
Die DLRG Jugend der Ortsgruppe Neustadt an der Weinstraße führt einen kostenlosen Schwimmkurs zur Wassergewöhnung und zum Erlernen der Grundkenntnisse des Brustschwimmens für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 10 Jahren durch. Der Kurs soll jugendlichen Nichtschwimmern die Angst vor dem Wasser nehmen und zeigen, dass Bewegung im Wasser Spaß machen.
Der Kurs umfasst 10 Übungsstunden.
Bitte beachten Sie, dass der Kurs ausschließlich im Sommer stattfindet. Anmeldungen können ab Februar angenommen werden.Nähere Informationen erhalten Sie bei:
DLRG Jugend Neustadt/Wstr., Verantwortliche: Lena Wind, info@neustadt-an-der-weinstrasse.dlrg-jugend.de
Fahrradwerkstatt
Die ehrenamtlich betreute Fahrradwerkstatt ist geschlossen. Fahrrad- und Materialspenden bitten wir beim Lichtblick e.V., Ludwigstraße 31, montags von 13 bis 18 Uhr und Dienstag bis Donnerstag von 10 bis 15.30 Uhr abzugeben.
Café Willkommen (Innenstadt)
Jeden Freitag von 15 Uhr bis 17 Uhr ist das Untergeschoss des Mehrgenerationenhauses in der Von-Hartmann-Straße 11 für das Café Willkommen geöffnet. Wie der Name verrät sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neustadt an der Weinstraße und natürlich die Geflüchteten selbst herzlich Willkommen. Das Café ist ein offener Treffpunkt für ehrenamtlich Tätige und Geflüchtete, sei es zur Beratung in Asylfragen, der Jobvermittlung oder einem ersten Kontaktknüpfen. Gemeinsames Spielen am Billardtisch, einem Tischkicker oder mit diversen Holzbrettspielen ist möglich. Wer es gemütlicher angehen will, kann sich am Kuchen oder Gebäck bedienen oder einfach nur eine Tasse Kaffee oder Tee trinken. Alle Speisen und Getränke sind kostenfrei, die Kaffeekasse freut sich jedoch über Spenden.
Café Netzwerk (Weindorf Lachen-Speyerdorf)
Das Café Netzwerk ist eine Möglichkeit zur Begegnung für interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Lachen-Speyerdorf mit den Menschen, die hier Zuflucht suchen. Treffen sind einmal im Monat donnerstags von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr, im kath. Pfarrhaus Heilig Kreuz, Goethestraße 23, Lachen-Speyerdorf, organisiert von "Das Netzwerk Hilfe Lachen-Speyerdorf", Kontakt: Claudia Fischer, Telefon: 06327-969895. "Das Netzwerk Hilfe Lachen-Speyerdorf" ist eine ökumenische Initiative des Krankenpflegevereins Lachen-Speyedorf e.V.
Café Kontakt (Weindorf Haardt)
Jeden Mittwoch von 15 Uhr bis 17 Uhr hat der Nachbarschaftsladen im Erdgeschoß der Gemeinschaftsunterkunft Mandelring im Mandelring 45 für das Café Kontakt geöffnet. Auch hier sind alle Bürger und Bürgerinnen der Stadt und alle Geflüchteten herzlich Willkommen. Das Café ist ein offener Treffpunkt, organisiert von Ehrenamtlichen Helfern des Nachbarschaftsladens auf der Haardt. Hier finden rege Austausche zwischen Geflüchteten und Bürgern der Stadt Neustadt statt, ebenso erhalten Geflüchtete Beratung in allen Bereichen des alltäglichen Lebens. Der Austausch findet in einer gemütlichen Atmosphäre, oft bei Tee, Kaffee und Gebäck statt. Hier gibt es auch eine Kleiderkammer, in der sich die Geflüchteten bei Bedarf einkleiden können.
Donnerstagstreff mit Geflüchteten (Innenstadt)
organisiert vom Verein für Bildung und Integration e.V.
Immer donnerstags von 17:00 bis 18:30, im Haus der Integration, Talstraße 9, 67433 Neustadt an der Weinstraße, trifft man sich zu Gesprächen, Gesellschaftsspielen und Beratungen bei Kaffee und Kuchen.
Außerdem bietet der Verein jeden Tag von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr in der Talstraße 9 im Erdgeschoß Hausaufgabenbetreuung für Schüler an.
1. Vorsitzende
(Interkulturelles Haus)
Talstraße 9
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Sprache
Die Volkshochschule Neustadt führt seit Mai 2015 Deutschkurse für geflüchtete Personen durch, die nicht aus Bundesmitteln gefördert werden. Die Kurse laufen wohnortnah an verschiedenen Standorten in der Stadt. Die Kurse verbinden einen Unterricht durch VHS-Dozentinnen und –Dozenten mit einer ehrenamtlichen Hausaufgabenbetreuung und Lernunterstützung. Der Eigenanteil für Materialkosten beträgt 40,00 EUR.
Finanziert werden die Kurse durch städtische Gelder und Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds.
Information und Anmeldung über:
Ein Teil der Asylsuchenden kann seit dem 24.10.2015 (im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes) auf Antrag auch die regulären Integrationskurse besuchen. Dies gilt nach Rundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für folgende drei Zielgruppen:
1. Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (Iran, Irak, Syrien, Eritrea und Somalia) oder
2. Ausländer, die eine Duldung gem. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG besitzen oder
3. Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG besitzen.
Information und Hilfe bei der Antragstellung bei:
NW-E-Karte
Mit der NW-E-Karte können alle Neustadter Bürgerinnen und Bürger, die im Bezug von Arbeitslosengeld II, von Sozialgeld, von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stehen, die nachfolgend aufgeführten Ermäßigungen erhalten:
Die Benutzung der städtischen Schwimmbäder in Duttweiler, Hambach, Mussbach und des Stadionbades ist bis zum 25. Lebensjahr frei. Ab dem 26. Lebensjahr ermäßigt sich der Eintritt auf das Entgelt für Jugendliche d.h. 50% Ermäßigung.
Das Angebot der Stadtbücherei ist für alle auf der Karte aufgeführten Personen frei.
Sie erhalten mit dieser Karte 20% Ermäßigung auf alle Veranstaltungen der Kulturabteilung (beachte: grundsätzlich erhalten Schülerinnen und Schüler 50% Ermäßigung auf alle Veranstaltungen).
Beantragung
Die Karte wird nach Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides bei Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgestellt durch das
Geschäftsstelle Neustadt-Weinstraße
Friedrich-Ebert-Straße 17
67433 Neustadt an der Weinstraße
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bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, durch
zu den üblichen Öffnungszeiten ausgestellt.
Die Gültigkeit der Karte bezieht sich auf die Befristung des entsprechenden Leistungsbezuges. Bei Verlängerung des Leistungsbezuges müssen Sie auch die Gültigkeit der Karte entsprechend verlängern lassen.
Die Karte soll Ihnen als Erleichterung dienen, selbstverständlich können Sie auch Ihren Leistungsbescheid bei den oben genannten Einrichtungen vorlegen.