Seiteninhalt

Dienstleistungen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung
[Nr.99010006012000 ]

Leistungsbeschreibung

Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

Online-Terminbuchung

Die Ausländerbehörde ist ab dem 01.04.2023 ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar. Für eine Terminvereinbarung verwenden Sie bitte den folgenden Link.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind

Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.

 

Welche Gebühren fallen an?

  • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: 100,00 Euro
  • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: 110,00 Euro
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 
    • bis zur drei Monaten: 96,00 Euro
    • von mehr als drei Monaten: 93,00Euro 
  • Niederlassungserlaubnis:
    • für Hochqualifizierte:   147,00Euro 
    • zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit: 124,00 Euro
    • in den übrigen Fällen : 113,00 Euro
  • Gebühr: 100,00 Euro
    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr
  • Gebühr: 110,00 Euro
    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr
  • Gebühr: 96,00 Euro
    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur drei Monaten
  • Gebühr: 93,00 Euro
    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur drei Monaten
  • Gebühr: 147,00 Euro
    Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
  • Gebühr: 124,00 Euro
    Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Gebühr: 113,00 Euro
    Niederlassungserlaubnis in den übrigen Fällen

Welche Fristen muss ich beachten?

Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.

Rechtsgrundlage