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Ausländerbehörde

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr:

Bürgerbüro und Zulassungsstelle
Montag: 8:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr,
Dienstag: 8:00–12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00–18:00 Uhr

Führerscheinstelle
Montag und Dienstag: 8:30–12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr

Ausländerbehörde
Besucherinnen und Besucher der städtischen Ausländerbehörde vereinbaren bitte einen Termin über unser Online-Buchungssystem.

Bauberatungszentrum
Montag-Mittwoch: 8:00–12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Über das Online-Buchungssystem können Sie einen Termin im Bauberatungszentrum vereinbaren.

Stadtkasse und Abteilung Steuern
Montag, Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung
Dienstag: 8:30–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr

Kanzlei
Montag bis Mittwoch: 8:30–16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr


Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem (https://www.neustadt.eu/termin) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags.



Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag: 8:30–12:00 Uhr
Dienstag: 8:30–12:00 Uhr
Mittwoch: 8:30–12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr

Aktuell besteht keine Maskenpflicht. Sich selbst und andere zu schützen bleibt aber sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Die Maske ist ein gutes Mittel, um die Verbreitung von Viruserkrankungen einzudämmen. In der aktuellen Lage ist es dringend geboten, weiterhin dort eine Maske zu tragen, wo sich Menschen spontan begegnen oder sich nicht kennen. Wir bitten Sie ebenfalls um die Einhaltung eines Mindestabstandes. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Einzelne Abteilungen können abweichende Öffnungszeiten haben. Diese finden bei den einzelnen Leistungen der Stadtverwaltung.

Zuständig für 19 Dienstleistungen

Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Ausländern »

Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger »

Aufenthaltserlaubnis erteilen zum Zweck der Ausbildung »

Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen »

Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abge-schlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen »

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen »

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen »

Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen »

Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen »

Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen »

Beschäftigungserlaubnis beantragen bei Aufenthaltsgestattung »

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung »

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG »

Gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Mitgliedstaaten »

Niederlassungserlaubnis Erteilung »

Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen »

Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen »

Notreiseausweis für Ausländer beantragen »

Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben »