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Ausbildungswege für Erzieherinnen und Erzieher

Anerkennungsjahr und Berufspraktikum

Die Begriffe "Anerkennungsjahr" und "Berufspraktikum" werden im Zusammenhang mit der Erzieherausbildung meist synonym gebraucht. Je nach Bundesland und Fachschule ist die eine oder die andere Bezeichnung gebräuchlicher.

Das Anerkennungsjahr / Berufspraktikum schließt sich an die schulische Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher an. Voraussetzung für das Absolvieren des Anerkennungsjahres ist das erfolgreiche Bestehen der gestellten Prüfungen der Fachschulen/Fachakademien. Das Anerkennungsjahr schließt die Ausbildung mit einem Praxisjahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung ab und man erlangt dadurch den Abschluss „staatlich anerkannte/r Erzieher/in“. Mit diesem Abschluss kann dann anschließend als Fachkraft in Kindergärten, Krippen oder anderen Jugendeinrichtungen gearbeitet werden.

Alle Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik bieten die Ausbildung in Vollzeitform an. An einem Teil der Schulen kann die Ausbildung aber auch in Teilzeitform absolviert werden. Eine Vollzeitausbildung dauert insgesamt 3 Jahre (2 Jahre Fachschule, 1 Jahr Berufspraktikum). Das Berufspraktikum kann auch – in Absprache mit der Fachschule – in Teilzeit absolviert werden (2 Jahre Fachschule, 2 Jahre Berufspraktikum).

Die Vergütung während des Anerkennungsjahres erfolgt nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen / Praktikanten des öffentlichen Dienstes.

Schulversuch Teilzeitausbildung

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße beteiligt sich mit ihren insgesamt 16 kommunalen Kindertagesstätten an dem Schulversuch „Berufsbegleitende Teilzeitausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher“ Hierzu wird das Berufspraktikum in die Ausbildung integriert und die Arbeitszeit aus dem Beschäftigungsverhältnis auf die Dauer des einjährigen Berufspraktikums angerechnet. Der Umfang der fachtheoretischen Ausbildung in der Fachschule, der für die Teilzeitausbildung vorgesehen ist, wird dabei nicht verändert.

Bitte beachtet, dass die Voraussetzung für eine Einstellung der Nachweis eines Ausbildungsplatzes an einer Fachschule für Sozialwesen ist. Dieser wird in der Regel erst im April / Mai vergeben. Die Fachschule prüft die Zulassungsvoraussetzungen der Bewerber/innen.

Die Vergütung während der dualen Ausbildung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes.

Wie kann ich mich bewerben?

Wir veröffentlichen unsere Stellenausschreibungen für die Berufspraktikanten sowie die Teilzeit-Ausbildung in der Regel bereits im November / Dezember des Vorjahres, sodass sich frühzeitig beworben werden kann. Bewerbungen nehmen wir ausschließlich über unser Onlineportal entgegen. Dieses findet Ihr am Ende der jeweiligen Stellenausschreibung. Bewerbungen per Post oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.


Für weitere Fragen steht Herr Thomas Karl zur Verfügung.

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Hier findet Ihr eine Übersicht über die Kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Neustadt an der Weinstraße.