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30.04.2020

Stadt erlässt Elternbeiträge

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind die Kindertagesstätten in Neustadt an der Weinstraße weiterhin für den Regelbetrieb geschlossen und bieten lediglich eine Notbetreuung an.
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat sich zur Entlastung der Eltern dazu entschlossen, die Elternbeiträge für die Krippen- und Hortbetreuung für alle im Kindertagesstättenbedarfsplan ausgewiesenen Betreuungseinrichtungen auch für den Monat Mai zu erlassen. Dies gilt auch für die Fälle, in denen eine Notbetreuung erfolgt.
Darüber hinaus werden in den kommunalen Kindertagesstätten auch die pauschalierten Beiträge für die für die Mittagsverpflegung für den Monat Mai nicht erhoben.

Autor/in: Pressestelle