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19.03.2020

Appell der Stadt Neustadt an der Weinstraße

Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße ruft vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus und der dazu ergangenen Allgemeinverfügungen der Stadt vom 17.03.2020 eindringlich dazu auf, Besucherverkehre zur Mandelblüte zu unterlassen.

Um dies insbesondere in den Orts- und Weinbergslagen von Gimmeldingen, Königsbach, Haardt und Mußbach zu gewährleisten, wurde ein Beschilderungskonzept erarbeitet, um den Ausflugsverkehr zu unterbinden. An 10 Stellen im Stadtgebiet entlang von L516 und B38 wurde verfügt, dass Zufahrtsbeschränkungen ab sofort und bis auf Weiteres greifen. Der städtische Bauhof ist im Begriff, die Schilder und Sperrbaken so bald als möglich aufzustellen. Zusätzliche personelle Kontrollen erfolgen insbesondere am Wochenende durch Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr. Bewohnern, dem Linienverkehr sowie dem Wirtschaftsverkehr ist die Durchfahrt erlaubt.

Autor/in: Pressestelle