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20.04.2020

Das Stadion Neustadt an der Weinstraße ist ab sofort unter Berücksichtigung der 4. Coronabekämpfungsverordnung geöffnet

Stadt Neustadt an der Weinstraße öffnet das Stadion für alle Bürge-rinnen und Bürger ab sofort von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr, um dort unter Berücksichtigung der der 4. Coronabekämpfungsverordnung Sport treiben zu können.

Folgende Regelungen sind zu beachten:

Sämtliche im Stadion anwesenden Personen müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.

Trainingseinheiten, für die ein direkter Kontakt erforderlich oder dabei ein direkter Kontakt möglich ist, sind untersagt.

Trainingseinheiten dürfen ausschließlich alleine oder zu zweit erfolgen.

Die Sanitäranlagen des Stadions sind weiterhin geschlossen.

Autor/in: Pressestelle