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Schülerbeförderung Kostenerstattung beantragen
[Nr.99088011039001 ]

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.

Eine vollständige Kostenübernahme in Sekundarstufe II erfolgt nur in den Fällen, bei denen die Schulwegvoraussetzungen erfüllt sind und die Personensorgeberechtigte/n oder der/die volljährige Schüler/in laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialamt) oder Arbeitslosengeld II (Jobcenter) beziehen bzw. bezieht.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag auf Schülerbeförderung ist in der Regel beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu stellen. Die erforderlichen Antragsformulare erhält man auch in der Schule.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte vor Beginn des Schuljahres gestellt werden.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die Antragsformulare werden jeweils von den Trägern der Schülerbeförderung (Landkreis oder kreisfreie Stadt) zur Verfügung gestellt.

Bei Anträgen auf Schülerbeförderung, die einkommensabhängig gewährt wird (Sekundarstufe II), ist dem Antrag der maßgebliche  Einkommenssteuerbescheid beizufügen.

Weitere Informationen zum Thema Schülerbeförderung in Neustadt an der Weinstraße finden Sie hier