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Informationen & Downloadbereich

Datenschutz

Auch Vereine sind verpflichtet die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) umzusetzen. Informationen rund um das Thema findet sie auf folgender Homepage:

Datenschutz RLP

Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale

Die Ehrenamtspauschale ist ein Steuerfreibetrag, mit dem gemeinnützige Vereine ehrenamtlich Tätige finanziell honorieren können, ohne dass Steuern anfallen.

Die Übungsleiterpauschale kann nur für bestimmte Tätigkeiten wie leitende, ausbildende, erzieherische, betreuende, künstlerische Aufgaben sowie für die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen ausgezahlt werden. Er beträgt 3.000,00 € im Jahr.

Weitere Informationen finden sie unter: Vereinswelt - Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale

Engagement- und Kompetenznachweise

Freistellung im Ehrenamt

Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, die Informationen über die Vorstrafen einer Person enthält. Für Ehrenamtliche, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, kann ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich sein, um Minderjährige zu schützen (§ 30 und § 31 des Bundeszentralregistergesetzes). Dieses enthält zusätzlich Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die im einfachen Führungszeugnis nicht aufgeführt wären.

Das Führungszeugnis kann persönlich beim Einwohnermeldeamt mit einem gültigen Ausweis oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 13 Euro (Stand 2020). Für ehrenamtliche Tätigkeiten bei gemeinnützigen Organisationen oder im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder Bundesfreiwilligendienstes entfällt diese Gebühr (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG), sofern die Organisation die ehrenamtliche Tätigkeit bestätigt.

GEMA-Gebühren

Wer Musik aus dem urheberrechtlich geschützten Repertoire der GEMA öffentlich abspielen möchte, muss dafür eine Lizenzgebühr zahlen. Dieses Geld wird von der GEMA verwaltet und nach Abzug von Verwaltungskosten an die Urheber wie Musiker, Komponisten oder Texter weitergegeben.

Die GEMA bietet ein Online-Portal an, über das Musiknutzungen angemeldet und Informationen eingeholt werden können. Dort lassen sich auch Lizenzkosten berechnen, ohne sich registrieren zu müssen. 

Spendenbescheinigungen

Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung, bei der der Spender keine Gegenleistung erwartet. Damit eine Spende steuerlich geltend gemacht werden kann, muss sie freiwillig an einen steuerbegünstigten Verein, eine Organisation oder Initiative erfolgen und für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche, religiöse oder wissenschaftliche Zwecke eingesetzt werden.

Viele Vereine und Organisationen sind vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen. Diese Bescheinigung ist notwendig, um die Spende bei der Steuererklärung abzusetzen und muss der Steuererklärung beigefügt werden.

Passende Vorlagen gibt es beim Bundesfinanzministerium.

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Alle wichtigen Informationen zum Thema Versicherungsschutz im Ehrenamt findet sie auf folgender Homepage: Wir tun was RLP - Versicherungen