GEMA-Gebühren
Wer Musik aus dem urheberrechtlich geschützten Repertoire der GEMA öffentlich abspielen möchte, muss dafür eine Lizenzgebühr zahlen. Dieses Geld wird von der GEMA verwaltet und nach Abzug von Verwaltungskosten an die Urheber wie Musiker, Komponisten oder Texter weitergegeben.
Die GEMA bietet ein Online-Portal an, über das Musiknutzungen angemeldet und Informationen eingeholt werden können. Dort lassen sich auch Lizenzkosten berechnen, ohne sich registrieren zu müssen.