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Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, die Informationen über die Vorstrafen einer Person enthält. Für Ehrenamtliche, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, kann ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich sein, um Minderjährige zu schützen (§ 30 und § 31 des Bundeszentralregistergesetzes). Dieses enthält zusätzlich Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die im einfachen Führungszeugnis nicht aufgeführt wären.

Das Führungszeugnis kann persönlich beim Einwohnermeldeamt mit einem gültigen Ausweis oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 13 Euro (Stand 2020). Für ehrenamtliche Tätigkeiten bei gemeinnützigen Organisationen oder im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder Bundesfreiwilligendienstes entfällt diese Gebühr (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG), sofern die Organisation die ehrenamtliche Tätigkeit bestätigt.