Erlaubnis für den Erwerb von Schusswaffen in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat durch Personen aus der Bundesrepublik Deutschland Erteilung
[Nr.99089131001000 ]
Urheber
Volltext
Wenn Sie in Deutschland leben und eine Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 2 (Kategorie B) zum Waffengesetz oder Munition in einem Mitgliedsstatt mit einer Erlaubnis dieses Staates erwerben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Verfahrensablauf
Sie erhalten die Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat, wenn Sie bei der Antragstellung folgende Angaben vollständig machen:
-
über Ihre Person:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und -ort
- Anschriften
- Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisepasses oder des Personalausweises
-
über die Waffe:
-
bei Schusswaffen:
- Anzahl und Art
- Kaliber
- Kategorie nach Anlage 1 Abschnitt 3 zum Waffengesetz
- gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen
-
bei sonstigen Waffen:
- Anzahl und Art
-
bei Schusswaffen:
-
über die Munition:
- Anzahl und Art
- Kaliber
- gegebenenfalls CIP-Prüfzeichen
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
Kosten
EUR 120
Bearbeitungsdauer
Zwei bis acht Wochen
Rechtsgrundlage(n)
§ 11 Absatz 2 WaffG in Verbindung mit § 28 AWaffV
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
