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Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen
[Nr.99089082007000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

  • In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen. 
  • Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.
     

Verfahrensablauf

Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.

Voraussetzungen

Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.08.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen